VBE: Werkrealschulen machen Hauptschulen kaputt
Manche Hauptschulen sind so klein geworden, dass ein Zusammenschluss für alle Seiten von Vorteil ist. Aufgrund der Vorschrift, dass Werkrealschulen neuen Typs zweizügig sein müssen, geraten aber gut funktionierende, einzügige Hauptschulen in Bedrängnis. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat kein Verständnis dafür, dass diese Schulen, die alle nach dem Bildungsplan der Werkrealschule unterrichten, sich nicht auch so nennen dürfen und nun vollends zur "gefühlten" Restschule gemacht werden.
25.10.2009 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergBisher nannten sich alle Hauptschulen mit Zusatzunterricht ab der achten Klasse "Hauptschule mit Werkrealschule", ganz gleich, ob sie ein zehntes Schuljahr anboten oder nicht. Solche Schulen wird es in Baden-Württemberg künftig nicht mehr geben.
Ab 2010/2011 werden diese Schulen entweder zur Werkrealschule (mit zehntem Schuljahr) oder, wenn sie keine zehnte Klasse anbieten, zur Hauptschule. Trotzdem unterrichten beide "Schularten" alle Schüler nach einem völlig identischen, auf einen sechsjährigen Bildungsgang angelegten Lehrplan.
Lediglich die Zahl der zur Auswahl stehenden zweistündigen Profilfächer in der achten und neunten Klasse variiert. Jeder Schüler wird auf einen mittleren Abschluss am Ende der zehnten Klasse vorbereitet - mit der Option, am Ende der neunten Klasse nach einer erfolgreich abgelegten Hauptschulabschlussprüfung "auszusteigen", eine Lehre zu beginnen oder an einer zweijährigen Berufsfachschule doch noch die Mittlere Reife anzustreben.
Die Übergangshürde zur zehnten Klasse, die es an keiner anderen Schulart gibt (da reicht die Versetzung aus!), wird von einem Notenschnitt aus fünf maßgeblichen Fächern von 2,4 (also "gut") auf "befriedigend" (3,0 in vier Fächern) abgesenkt, so dass noch mehr Schüler als bisher die Möglichkeit erhalten, auch ohne Besuch der "realen" Realschule einen Mittleren Abschluss zu erreichen.
Es liegt nun in den Händen der Eltern von Viertklässlern mit einer Empfehlung für die Hauptschule/Werkrealschule, ob die in der Regel einzügigen Hauptschulstandorte erhalten bleiben oder ob diese Schulen mangels Nachfrage geschlossen werden müssen, weil Fünftklässler (auf Kosten der Eltern) zum nächsten Werkrealschulstandort fahren, obwohl sie dieselben Bildungsinhalte auch im Ort an der Hauptschule vermittelt bekommen. Eltern sollten sich jetzt nicht durch das Austauschen der Namensschildchen an den Schultüren blenden lassen.
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