Vergleichsarbeit im Fach Geschichte Klasse 8 Gymnasium wird nicht geschrieben

Die für Dienstag, 8. Juli, vorgesehene Vergleichsarbeit im Fach Geschichte Klasse 8 Gymnasium wird in diesem Schuljahr nicht geschrieben. Wie zuvor im Fach Deutsch ist die Vergleichsarbeit Schülerinnen und Schülern vorzeitig bekannt geworden. Dies geschah trotz eindeutiger Anweisungen des Landesinstituts für Schulentwicklung zum Umgang mit diesen Arbeiten und zur Geheimhaltung.

02.07.2008 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Da der Kreis von Personen, dem die Aufgabe bekannt ist oder noch bekannt werden könnte, nicht abgrenzbar ist, hat das Kultusministerium im Interesse der Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler entschieden, dass die Vergleichsarbeit nicht geschrieben wird. Das Kultusministerium nimmt die Vorfälle zum Anlass, das Verfahren zur Ausgabe der Vergleichsarbeiten zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Das Kultusministerium hat die Schulleitungen der Gymnasien über seine Entscheidung informiert (Text siehe Anhang).

Anhang

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Kultusministerium wurde von einer Schule heute darüber informiert, dass bedauerlicherweise erneut vorzeitig Aufgaben einer Vergleichsarbeit, diesmal im Fach Geschichte Klasse 8 Gymnasium, bekannt wurden. Dies geschah trotz eindeutiger Anweisungen des Landesinstituts für Schulentwicklung zum Umgang mit diesen Arbeiten und zur Geheimhaltung. Da der Kreis der Personen, denen die Aufgabe bekannt ist oder noch bekannt werden kann, nicht abgrenzbar ist, hat sich das Kultusministerium im Interesse der Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler entschieden, dass im jetzigen Schuljahr keine Vergleichsarbeit im Fach Geschichte in Klasse 8 Gymnasium geschrieben wird. Selbstverständlich kann diese Vergleichsarbeit zu Übungszwecken verwandt werden.

Um zum einen die Konsequenzen dieses Versehens auszugleichen und zum anderen eine gute Grundlage für die Leistungsbeurteilung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers zu haben, bitten wir, wie folgt zu vorzugehen: In Fällen, in denen die Versetzung direkt oder indirekt von der Note im Fach Geschichte abhängt, empfiehlt das Kultusministerium dringend, den hier in Frage kommenden Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer zusätzlichen Leistungsüberprüfung einzuräumen.

Wir bitten Sie, im Interesse der Schülerinnen und Schüler der jetzt gegebenen Situation mit Sachverstand und Augenmaß zu begegnen. Bitte informieren Sie in geeigneter Weise die betroffenen Eltern über die Entscheidung und deren Gründe.

Das Kultusministerium nimmt die Vorfälle zum Anlass, das Verfahren zur Ausgabe der Vergleichsarbeiten zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

gez. Wolfgang Fröhlich Ministerialdirektor


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