Verwaltungsgerichtshof bestätigt Position des Hessischen Kultusministeriums
Als klare Bestätigung ihrer Position hat Kultusministerin Karin Wolff die heutige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes bezeichnet, die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen e. V. (IRH) als Partner für den islamischen Religionsunterricht abzulehnen. "Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat sich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden angeschlossen und damit auch der Argumentationslinie des Hessischen Kultusministeriums", erklärte Wolff. "Die IRH ist für uns kein verlässlicher Partner."
14.09.2005 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenWolff verwies darauf, dass Hessen der Einführung islamischen Religionsunterrichts offen gegenüberstehe, der Staat selbst aus Verfassungsgründen aber keinen bekenntnisorientierten Unterricht anbieten könne. "Dies ist nur in inhaltlicher Verantwortung eines seriösen religiösen Partners in Kooperation mit dem Staat möglich." Dieser verlässliche Partner fehle aber bislang in Hessen. Daher behelfe man sich in einem ersten Schritt mit dem Angebot "Ethik mit Schwerpunkt Islam", das inzwischen auf alle Schulamtsbezirke ausgeweitet wurde.
Bereits im Juni 2004 hatte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden die Klage der IRH, das Hessische Kultusministerium zu verpflichten, unter Mitwirkung der IRH und in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen einzuführen, abgewiesen. Die begründeten Zweifel des Ministeriums hinsichtlich der Beachtung unbedingter Verfassungstreue, der Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie der tatsächlich gelebten religiösen Praxis der IRH waren vom Verwaltungsgericht bestätigt worden.
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