Vierte Rate der Grundschulschliessungen – Eltern fordern mehr Qualität
Zum Ende des laufenden Schuljahres werden im Saarland mit Scheuern und Sotzweiler die letzten Grundschulstandorte nach dem Plan von 2005 geschlossen. Damals hatte die Landesregierung entschieden, von 269 Grundschulen 109 zu schließen (= 80) bzw. zu ständigen Dependancen (= 29) herabzustufen und dies in vier Jahren umzusetzen. Die Kinder aus Scheuern und Sotzweiler gehen zukünftig alle zur Grundschule Tholey-Hasborn-Dautweiler.
07.07.2009 Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V."So konsequent, wie die Schließung der Schulen, die wir weiterhin für falsch halten, umgesetzt wird, kommt die versprochene Qualitätsverbesserung nicht voran", sagte der Sprecher der Elterninitiative Bernhard Strube. Die Schulen seien immer noch nicht ausreichend vorbereitet und weiterentwickelt, individuelle Förderung der Potenziale aller Kinder komme nicht voran. Deshalb fordere die Initiative vom Bildungsministerium eine Offenlegung der Ergebnisse der Schulinspektionen im Rahmen des Qualitätssicherungskonzepts. Schulen brauchten eine Qualitätsoffensive. Elemente, die eine gute Schule ausmachten, müssten stärker zum Tragen kommen, z.B. innere Differenzierung, eine Klassenführung, die auf eine Erhöhung der aktiven Lernzeit ausgerichtet ist. Lerndefizite und individuelle Probleme von Schülern müssten umfassender und gründlicher aufgearbeitet werden.
An die Parteien, die sich zur Wahl stellen, appelliert die Landeselterninitiative, in der nächsten Legislaturperiode in das Schulordnungsgesetz eine Regelung wie in Rheinland-Pfalz aufzunehmen, dass eine Schließung wie die Errichtung von Schulen nur mit Zustimmung des Schulträgers möglich ist (§ 79 Abs. 2 Schulgesetz Rheinland-Pfalz). Dies zwinge zu regionalen Schulentwicklungskonzepten und gemeinsamer Verantwortung für Schulqualität.
(Nach § 40 des saarländischen Schulordnungsgesetzes entscheidet über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer öffentlichen Schule die Schulaufsichtsbehörde nur im Benehmen mit dem Schulträger nach Anhörung der Schulregionkonferenz und der Schulkonferenz der Schule.)
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