Werden behinderte Schüler diskriminiert?

(redaktion) Wie wird eigentlich das Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung in den Schulgesetzen und Verwaltungsvorschriften einzelner Bundesländer umgesetzt? Dieser Frage geht die Wiesbadener Anwältin Sibylle Schwarz in ihrem aktuellen "Kopfschüttler-Blog" am Beispiel von Schülern nach, die unter Legasthenie und Dyskalkulie leiden. Sie kommt zu überraschenden Ergebnissen.

08.09.2008 Artikel

Legasthenie und Dyskalkulie, so Sibylle Schwarz, werden als Behinderung aufgefasst. Tatsächlich untersagen Gesetze der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland Diskriminierung wegen Behinderung. Als vorrangige Gesetze müssen sie Einfluss auf Schulrecht in den einzelnen Bundesländern haben. Doch mit der Umsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Behinderung scheint es im Alltag nicht allzu weit her zu sein.

Schwarz nennt Beispiele:

  • "Da gibt es den legasthenen Schüler, der vom Förderunterricht ausgeschlossen wird, weil er sich angeblich mit Mitschülern geprügelt habe.
  • Da gibt es den Schüler, den die Lehrkraft als Legastheniker einordnet, dennoch nichts unternimmt, weil die Familie ein förmliches Gutachten nicht beigebracht hat.
  • Da gibt es den legasthenen Schüler, dem zwar Schreibzeitverlängerung gewährt, die Benutzung eines PCs als Hilfsmittel aber untersagt wird, weil er an Fördermaßnahmen nicht teilgenommen hat. Die besuchte Schule hat Fördermaßnahmen aber gar nicht erst angeboten.

Für die Anwältin liegt der Schluss nahe, "dass vielerorts in Schulen die Umsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Behinderung, das in vielen - zu Landes-Schulrecht vorrangigen - Gesetzen geregelt wird, nicht gewollt ist."

Lesen Sie den vollständigen Blog von Anwältin Schwarz auf edupedia.de.


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