Wir jammern nicht, wir klagen
"Das Land verletzt seit Jahren seine gesetzliche Pflicht, die Beamten angemessen zu bezahlen", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE NRW. "Da alle Argumente der Gewerkschaften bislang ungehört verhallten, müssen jetzt die Gerichte sprechen. Der Landesvorstand des VBE NRW hat deshalb heute beschlossen, Klage gegen das Land NRW zu erheben."
16.11.2007 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWBeamte haben in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht zur Haushaltssanierung beigetragen. Ihre Bezüge sind zuletzt am 01. 08. 2004 der Preisentwicklung angepasst worden, das Weihnachtsgeld wurde seit 2003 zweimal gekürzt, das Urlaubsgeld komplett gestrichen, die Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten dagegen erhöht.
"All diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass das Einkommen der Beamtinnen und Beamten weit hinter der Preissteigerung zurückgeblieben ist", so Beckmann weiter. "Das Land setzt offensichtlich darauf, dass es jederzeit Sparmaßnahmen auf deren Kosten durchsetzen kann."
§ 14 des Bundesbesoldungsgesetzes verpflichtet das Land, die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten "entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse" regelmäßig anzupassen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in diesem Zusammenhang folgende Rechnung vorgelegt: Der Verbraucherpreisindex ist zwischen 1996 und 2007 um 17,84% gestiegen, während die Nettogehälter der Beamten sich in diesem Zeitraum nur um 8,63% erhöht haben.
"Von einer Anpassung der Beamtengehälter an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse kann hier keine Rede mehr sein", so Beckmann weiter. "Um dies zu klären, hat der VBE beschlossen, eine Musterklage gegen das Land NRW zu führen. Wir akzeptieren nicht länger, dass das Land Haushaltssanierung auf Kosten der Beamten betreibt."
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