Berlin

Zehn weitere Schulen bei "INKA – Inklusive Schule auf dem Weg"

Neun Schulen in Marzahn-Hellersdorf und eine Grundschule in Neukölln haben für dieses Schuljahr auf ihre Anträge die Genehmigung für die Durchführung des Schulversuchs "INKA – inklusive Schule auf dem Weg" erhalten. Die Genehmigung gilt für die in den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 neu eingerichteten Klassen der Jahrgangsstufe 3 und endet jeweils nach Jahrgangsstufe 6. Die Teilnahme der Kinder an diesem Schulversuch ist freiwillig und mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten verbunden. Jene Kinder, deren Eltern den Besuch dieser Klassen nicht wünschen, haben keine Nachteile bei der Aufnahme in eine andere Schule.

02.11.2011 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Das Projekt "INKA – Inklusive Schulen auf dem Weg" wurde 2009 in Marzahn-Hellersdorf an sechs Grundschulen begonnen, um die UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv umzusetzen. Ziel ist es, dass alle Kinder von Beginn an gemeinsam in die Schule gehen und auch für Kinder mit Förderbedarf Lernbedingungen entstehen, die ihnen die gleichberechtigte Bildungsteilhabe ermöglichen.

INKA stärkt systematisch die Förderkompetenz der Schulen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte "Lernen", "Emotionale und soziale Entwicklung" und "Sprache" im Hinblick auf inklusiven Unterricht. "Das Projekt ermöglicht seit 2009 eine flexible Kooperation zwischen den teilnehmenden Schulen und der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge und Schulpsychologie bei Krisenintervention sowie der Einrichtung einer regionalen Koordinations- und Beratungsstelle für Inklusion", so Claudia Zinke, Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie. Ein Schwerpunkt wird auf die Errichtung prozessbegleitender Werkstätten gelegt, in denen sowohl personelle als auch materielle Förderressourcen gebündelt sind.

Im Unterschied zur integrativen Schule besteht in diesen Schulen nicht mehr die Notwendigkeit einer Förderschwerpunktfeststellung, um Förderung zu erhalten. Eine Etikettierung entfällt, die Förderung kann flexibler und bedarfsgerechter erfolgen. Alle Kinder sind unabhängig von ihrer Auffassungsgabe und Schulleistung Teil der Klassengemeinschaft und werden entsprechend ihren Möglichkeiten gefördert.


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