Zugang zu Gymnasium verwehrt

(bikl.de/pm) Der Fall einer zehnjährigen Schülerin, der von der Schulbehörde der Zugang zu einem Gymnasium mit englischsprachigem und naturwissenschaftlichem Schwerpunkt verweigert wurde, beschäftigt seit heute das Bundesverfassungsgericht. Das Mädchen, das im Umland der Stadt Darmstadt wohnt, wurde entgegen ihrer naturwissenschaftlichen Interessen einem "normalen" herkömmlichen Gymnasium im Landkreis Darmstadt-Dieburg zugewiesen. Gibt das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde statt, so hätte dies gravierende Folgen für das Schulsystem, weil Eltern dann die Schule für ihre Kinder frei wählen könnten.

17.10.2007 Hessen Artikel
  • © bikl.de

Der Fall: Die zehnjährige Mandantin der Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz interessiert sich stark für Umweltschutztechnik. Aus diesem Grund wollte sie auch ein besonderes Gymnasium besuchen. Tatsächlich fanden die Eltern eine geeignete Schule, und zwar die Lichtenbergschule in Darmstadt, in der naturwissenschaftliche Fächer schwerpunktmäßig und ausschließlich in Englisch unterrichtet werden. Doch die hessische Schulbehörde verweigerte dem Mädchen den Zugang zur Lichtenbergschule mit der Begründung, dass sie nicht in der Stadt Darmstadt wohne, sondern im Landkreis und deshalb auf eine Landkreisschule gehen müsse. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es allerdings kein entsprechend ausgerichtetes Schwerpunkt-Gymnasium.

Diese Behördenentscheidung wollten die Eltern nicht hinnehmen und klagten durch mehre Instanzen. "Die damit verbundene behördliche´ Schülerlenkung´ verstößt gegen Artikel 12 unseres Grundgesetzes, nach dem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen", erklärte Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, die mehrere gleichgelagerte Fälle vertritt.

Zunehmend mehr Eltern wollen ihre Kinder auf zeitgemäße Schwerpunkt-Gymnasien schicken, die den Begabungen und Interessen ihrer Sprösslinge besser entsprechen. Vor allem in Stadtgebieten entstehen derzeit immer mehr Gymnasien, die naturwissenschaftliche, musische, sportliche oder sprachliche oder bilinguale Schwerpunkte anbieten.

Doch wer auf dem flachen Land wohnt, wo es kaum entsprechend spezialisierte Gymnasialangebote gibt, der darf diese besonderen Angebote nicht wahrnehmen. "Dadurch, dass unsere Mandantin nun eine Schule mit lediglich ´gymnasialer Grundversorgung´ besuchen muss, erwarten wir für ihren Lebensweg nachteilige Folgen, weil naturwissenschaftliche Schwerpunkt-Universitäten natürlich Absolventen naturwissenschaftlicher Schwerpunkt-Schulen bevorzugen", so Rechtsanwältin Schwarz. "Damit die enormen Nachteile für die Schülerin, die stellvertretend für andere klagt, nicht eintreten, haben wir eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht."

Parallel dazu ist ein weiteres Kind in gleicher Sache vor den Hessischen Staatsgerichtshof gezogen, um mit einer Grundrechtsklage die Vereinbarkeit dieser Praxis mit der hessischen Verfassung zu prüfen. Auch dieses Kind wird von der Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz vertreten.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden