Zweiter offener Brief der Landeselterninitiative für Bildung und der Landesschülervertretung Gymnasien betr. Durchschnittsnoten G 8/G 9 im Abitur

Guten Tag Frau Ministerin, wir, die Landeselterninitiative für Bildung und die Landesschülervertretung Gymnasien, waren enttäuscht, als wir Ihrem Schreiben vom 18. Juni 2009 (Anhang) entnehmen mussten, dass Sie unserer Bitte nicht nachkommen wollen, uns die gewünschten Durchschnittsnoten des schriftlichen Abiturs der beiden Jahrgänge G 8 und G 9 mitzuteilen.

23.06.2009 Pressemeldung Landeselterninitiative für Bildung e.V.

Es ist uns nicht plausibel, wie denn eine Gefahr entstehen kann, "dass durch die Veröffentlichung einzelner Noten Rückschlüsse bis auf einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer gezogen werden können", wie Sie schreiben. Das wäre nämlich schlicht nicht möglich, wenn Sie die Durchschnittsnote eines Jahrgangs an einem Gymnasium mitteilten, denn an keinem Gymnasium ist ein Jahrgang kleiner als ca. 40 Schüler. Und es wäre schlicht nicht möglich, wenn Sie die Durchschnittsnoten der Fächer Mathematik, Deutsch, Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch), Biologie, Chemie und Physik auf Landesebene mitteilten.

Diesen zweiten offenen Brief schreiben wir, nachdem wir die Gutachten der Fachdidaktiker des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) über die Lehrpläne gelesen haben. Wenn es in diesen Fächern, deren Lehrpläne überfrachtet und wenig kompetenzorientiert waren, erhebliche Notendifferenzen zwischen den Jahrgängen gibt, dann muss dies auf die Tagesordnung. Wenn es aber nichts zu verbergen gibt, d.h. keine nenneswerten Differenzen bestehen, verstehen wir um so weniger, warum Sie nicht zu einer Beendigung der Verunsicherung bei Eltern und Schülern durch das G 8 beitragen wollen.

Die Landeselterninitiative für Bildung und die Landesschülervertretung Gymnasien bitten Sie erneut, die beantragten Informationen zu übermitteln. Andernfalls sehen wir keine andere Möglichkeit, zu unserem Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu kommen, als Widerspruch einzulegen.

Gleichzeitig bitten wir Sie, nach Abschluss des Abiturs nicht nur den Durchschnitt jeweils des G 8- und des G 9-Jahrgangs auf Landesebene zu veröffentlichen, sondern die Durchschnittsnoten differenziert nach Gymnasien und Fächern Mathematik, Deutsch, Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch), Biologie, Chemie und Physik auf Landesebene.


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