Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldes in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um es aufheben zu lassen. Er vertritt die Auffassung, dass die geplante zusätzliche Prämie nur für Kinder, die nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung gehen, eine Ungleichbehandlung darstellt.
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20.09.2013
Pressemeldung
Bildung und Gesellschaft