Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen, dass Bundesarbeitsministerin von der Leyen ab dem 1. Juli 2013 einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in Betrieben der beruflichen Bildung, soweit diese überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden, erneut in Kraft setzt.
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28.06.2013
Pressemeldung
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft