Abitur nach 12 Jahren

Statement des VBE-Landesvorsitzenden Udo Beckmann zur Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Landtag NRW

29.03.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Der neue Schulgesetzentwurf verspricht klar und deutlich mehr Durchlässigkeit. Im Referentenentwurf heißt es dazu beispielsweise:

"Im Verlauf der Sekundarstufe I soll der "Aufstieg" geeigneter Schülerinnen und Schüler stärker als bisher ermöglicht und gefördert werden." Das ist angesichts der Zahlen zum Thema "Durchlässigkeit" ein durchaus löbliches Ziel. Im Schuljahr 2005/06 mussten in NRW nämlich insgesamt 14.320 Schülerinnen und Schüler in einen weniger anspruchsvollen Bildungsgang wechseln und nur 1550 gingen den umgekehrten Weg. Jede Schule soll künftig im Rahmen der jährlichen Versetzungsentscheidung prüfen, "ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Hauptschule der Wechsel ihres Kindes zur Realschule oder zum Gymnasium und den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Realschule der Wechsel ihres Kindes zum Gymnasium zu empfehlen ist."

Das ist schön und gut.

Tatsache ist aber, dass das 9+3-Modell diesem normativen Anspruch im Wege steht. Dieses Modell trägt nämlich dazu bei, dass das Gymnasium noch mehr als bisher von den anderen Schulformen abgekoppelt wird und der Übergang zu dieser Schulform und damit die Durchlässigkeit erschwert und nicht erleichtert.

1. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die unterschiedlichen Bildungsgänge so aufeinander abzustimmen sind, dass ein Wechsel auf eine "begabungsgerechte" Schulform möglich ist. Gleichzeitig übernimmt er aber die Formulierungen der KMK, dass die Hauptschule eine "grundlegende", die Realschule eine "erweiterte" und das Gymnasium eine "vertiefte" allgemeine Bildung vermitteln soll. Damit werden die Bildungsgänge deutlich voneinander abgegrenzt. Eine Abstimmung der Bildungsgänge aufeinander kann ich hierin nicht erkennen.

2. De facto sieht es so aus, dass der Wechsel von der Hauptschule zum Gymnasium nur nach Abschluss der Klasse 5 und danach nicht mehr möglich ist. Die Chance eines Wechsels von der Realschule zum Gymnasium ist nur gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich eine zweite Fremdsprache gelernt haben. Dies wird auch im Referentenentwurf genauso formuliert. Die Regelung, dass die Hauptschule mit der jährlichen Versetzung auch prüfen soll, welchen Schülerinnen und Schülern der Wechsel zum Gymnasium empfohlen werden soll, ist also nur stark eingeschränkt von Bedeutung.

3. Die Durchlässigkeit wird in dem Maße erschwert, in dem sich die Schulformen auseinander entwickeln. Um die Durchlässigkeit wirklich zu erhöhen, müssten die Schulformen enger zusammenarbeiten. Die Kollegien müssten sich für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich fühlen und nicht nach dem Motto handeln: aus den Augen, aus dem Sinn.
Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen müssen ein Interesse daran haben, dass möglichst vielen Schülerinnen und Schülern der bestmögliche Bildungsabschluss ermöglicht wird. Dafür müssten aber auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Zurzeit geschieht aber genau das Gegenteil.

4. Um das Abkoppeln des Gymnasiums von den anderen Schulformen zu verhindern, wäre es sinnvoller eine gleich lange Lernzeit für alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I sicher zu stellen und eine bessere Abstimmung der Stundentafeln und Lerninhalte erfolgen würde. Mit dem jetzt vorgelegten Modell wird vor allem für Eltern aus bildungsfernen Schichten die psychologische Barriere für den Gymnasialbesuch erhöht. Das kann aber keine sinnvolle Reaktion auf die PISA-Ergebnisse sein, die für NRW eine extrem enge Koppelung zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen ausgemacht haben.

5. Die Verkürzung der Schulzeit wird für zahlreiche Schülerinnen und Schüler zu höheren Belastungen führen. Wenn nicht entsprechende Förderkonzepte installiert werden, führt das dazu, dass noch mehr Schülerinnen und Schüler das Gymnasium vorzeitig verlassen müssen. Wir brauchen aber mehr und nicht weniger Abiturienten. Deshalb reicht es nicht aus, mehr Durchlässigkeit zu postulieren. Kinder, die ihre Schullaufbahn an einer anderen weiterführenden Schule beginnen, müssen eine reelle Chance haben, bei entsprechender Leistungsfähigkeit das Abitur machen zu können.

Das 9+3-Modell weist die 10. Klasse als Vorbereitungszeit auf die Oberstufe aus. Damit benachteiligt es Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium mit dem mittleren Bildungsabschluss verlassen wollen oder müssen. Sie haben mit dem Abschluss der Klasse 9 die KMK-Stundentafel für den mittleren Bildungsabschluss erfüllt, müssen aber aus formalen Gründen noch die Klasse 10 absolvieren, um ihren Abschluss zu bekommen. Sie werden also dann auf die Oberstufe vorbereitet, die sie nicht absolvieren werden. Das ergibt unserer Ansicht nach keinen Sinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Schülerinnen und Schüler noch motiviert lernen werden, wenn ihnen gar nicht klar ist, wofür.

Das 9+3-Modell ist unserer Ansicht nach nicht zu Ende gedacht. Es ignoriert die anderen Schulformen und konzentriert sich einseitig auf das Gymnasium. Es trägt nicht zu mehr Durchlässigkeit bei. Deshalb lehnt der VBE dieses Modell ab.


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