Berufsschullehrer B-W

Regionale Schulentwicklung: Stirbt die Berufsschule im ländlichen Raum, leidet auch die duale Ausbildung in der Region

Aufgrund der demografischen Entwicklung und bildungspolitischer Entscheidungen der Landesregierung ist die Schullandschaft von Baden-Württemberg in Bewegung geraten. Kultusminister Stoch hat Eckpunkte der regionalen Schulentwicklung genannt, hierbei die beruflichen Schulen aber nur am Rande erwähnt. Dabei ist eine Vernetzung der beruflichen Vollzeitschulen mit dem Bildungsangebot der allgemein bildenden Schulen unverzichtbar. Darüber hinaus brauchen wir für ein flächendeckendes, regional ausgewogenes Angebot von Fachklassen der Berufsschule einen neuen eigenen Schulentwicklungsplan. Dies ist auch ein berechtigtes Anliegen der Kammern, der Ausbildungsbetriebe und der Schulträger.

02.09.2013 Pressemeldung Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg

Hierbei ist unserer Auffassung nach von folgenden Prinzipien auszugehen:

  1. Die beruflichen Vollzeitschulen bieten eigenständige Wege zu eigenständigen Abschlüssen. Diese verknüpfen im Regelfall allgemeine und berufliche Bildung. Dies zeigt sich zum Beispiel an dem Abschluss der 2jährigen Berufsfachschule. Sie vermittelt die Fachschulreife, die einen starken beruflichen Bezug hat und die die Mittlere Reife einschließt. Auf solche Angebote kann unter dem Signum einer regionalen Schulentwicklung nicht verzichtet werden.
  2. Das Recht auf Bildung hat Verfassungsrang. Dies schließt unserer Auffassung nach die freie Wahl des Bildungsweges mit ein. Der Berufsschullehrerverband sieht nach Freigabe der Bildungswege nach Klasse 4 in der Gemeinschaftsschule eine Ergänzung des Bildungsangebots in der Sekundarstufe I. Sie kann und darf aber nicht die einzige Säule neben den allgemeinen Gymnasien sein. Real-, Werk- real- und Sonderschulen müssen jedenfalls ihren Platz in der Schullandschaft Ba- den-Württembergs behalten.
  3. Baden-Württemberg verfügt über ein flächendeckendes Netz beruflicher Vollzeitschulen. 312 öffentliche berufliche Schulen, von Aalen in Ostwürttemberg bis Wolfach im Schwarzwald, decken nicht nur die Einzugsgebiete der Großstädte ab, sondern sind auch in den ländlichen Regionen hervorragend vertreten. Sie beherbergen unter ihrem Dach 266 Berufskollegs, 221 berufliche Gymnasien und 177 Berufsfachschulen. Damit sind die beruflichen Vollzeitschulen die natürliche Oberstufe für Gemeinschafts-, Real- und Werkrealschulen. Der Aufbau eigener Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen würde unnötige Doppelstrukturen schaffen. Dies wäre auch unter dem verfassungsgemäßen Ziel eines ausgeglichenen Haus- halts unvertretbar.
  4. Der alte bildungspolitische Grundsatz "Kein Abschluss ohne Anschluss" muss auch bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Eltern und Schülern kann nur der Weg über Gemeinschafts-, Real- und Werkrealschule attraktiv er- scheinen, wenn sich der Bildungsweg nicht als Einbahnstraße zur dualen Ausbil- dung ohne Anschlussmöglichkeit darstellt. Jedem Gemeinschaftsschüler, aber auch jedem Real- und Werkrealschüler muss deshalb eine Anschlussmöglichkeit zum Erwerb des Abiturs (über ein berufliches Gymnasium) oder der Fachhoch- schulreife (über ein Berufskolleg) offen stehen.
  5. Hierzu ist für alle geeigneten Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss ein Rechtsanspruch auf einen Platz am beruflichen Gymnasium zu schaffen. Dies ist auch so bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Leider gibt es gegenwärtig noch immer keine Anhaltspunkte, dass die Landesregierung dieses Vorhaben auch tatsächlich umsetzt.
  6. Neben dem beruflichen Gymnasium muss der Weg zu einem höheren Bildungsab- schluss über das Berufskolleg erhalten bleiben. Die Berufskollegs vermitteln die Fachhochschulreife und eröffnen durch ihre starke berufliche Ausrichtung Wege sowohl für einen Hochschulabschluss als auch eine Ausbildung in einem an- spruchsvollen dualen Ausbildungsberuf. Ein Viertel der Schüler dieser Schulart hat Migrationshintergrund. Damit leistet diese Schulart wie kaum eine andere einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit für Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie für Jugendliche aus eher bildungsfernen Elternhäusern. Gerade durch den Ausbau der Hauptschulen zu Werkrealschulen und den Aufbau der Gemeinschaftsschulen steigt der Anteil der Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss und für dieses Klientel ist das Bildungsangebot der Berufskollegs maßgeschneidert.
  7. Die horizontale Durchlässigkeit des baden-württembergischen Bildungssystems muss erhalten und verbessert werden. Übergänge von Klasse 7 bis 10 der allge- mein bildenden Schulen in die beruflichen Vollzeitschulen (Übergang nach Klasse 7 in ein 6jähriges berufliches Gymnasium, nach Klasse 8, 9 oder 10 in eine Berufsfachschule, nach Klasse 9 oder 10 in ein dreijähriges berufliches Gymnasium oder ein Berufskolleg) müssen möglich sein. Eine horizontale Durchlässigkeit setzt auch voraus, dass die beruflichen Schulen einen Anspruch erhalten, an den allgemeinbildenden Schulen über ihr Bildungsangebot zu informieren.
  8. Während die beruflichen Vollzeitschulen in die Schulentwicklungsplanung der allgemein bildenden Schulen mit eingebunden werden müssen, benötigen die Berufsschulen z.B. wegen der spezifischen Interessen der Dualpartner und des Fachklassenprinzips einen eigenständigen Schulentwicklungsplan.
  9. Angesichts der demografischen Entwicklung wird es notwendig sein, über die Fachklassenstandorte nachzudenken. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ohne wohnort- und betriebsnahe Beschulung ihrer Auszubildenden die Ausbildungsbe- triebe noch größere Probleme bei der Rekrutierung ihres Nachwuchses bekom- men. Stirbt die Berufsschule im ländlichen Raum, stirbt auch die duale Ausbildung in der Region. Wenn das Land Standorte zentralisiert, muss es zugleich die zusätzlichen Kosten für längere Wege und auswärtige Unterbringung übernehmen. Angesichts des z.T. gut ausgebauten Netzes des öffentlichen Nahverkehrs kommt es nicht so sehr auf die tatsächliche Entfernung von Wohn- oder Betriebsort zur örtlich zuständigen Berufsschule an. Entscheidend ist vielmehr die Zeit, die der Berufsschüler auf dem Schulweg verbringen muss. Der Berufsschullehrerverband hält Anfahrtswege von mehr als einer Stunde Fahrzeit aus der Sicht der Ausbildungbetriebe und der Auszubildenden für unzumutbar. 10.Es gibt gegenwärtig 345 anerkannte Ausbildungsberufe im dualen System. Für Splitter- und Kleinberufe gibt es länderübergreifende Beschulungsformen (z.B. Baugeräteführer in Schorndorf), aber auch Bezirks- und Landesfachklassen. Gegenwärtig gibt es 10 Bundes-, 74 Landes- und 26 Bezirksfachklassen. Ca. 13.000 Schüler werden in diesen Klassen beschult. Bei auswärtiger Unterbringung während eines Unterrichtsabschnitts zahlt das Land einen Zuschuss von 6 Euro pro Unterrichtstag. Die restlichen Unterbringungskosten trägt entweder der Auszubildende selbst oder der Ausbildungsbetrieb. Hinzukommen die Fahrkosten. Hier geben die Schulträger als freiwillige Leistungen Fahrkostenzuschüsse. Eine weitere Ausdehnung dieser Beschulungsform wird kaum zu realisieren sein. 11.Dies kann zur Konsequenz haben, dass zur Aufrechterhaltung eines Berufsschulangebots eine Kleinklasse in Kauf genommen werden muss. Dabei wird die "Kleinklassenproblematik" in der Öffentlichkeit bei Weitem überschätzt. Im abgelaufenen Schuljahr hatten wir in Baden-Württemberg 1.179 Kleinklassen in der dualen Ausbildung. Diese "Kleinklassen" haben im Landesdurchschnitt immerhin 11,6 Schüler. Landesweit werden 13.600 Schüler in Klassen unter 16 Schülern beschult. Zur richtigen Einschätzung der "Kleinklassenproblematik ist aber wichtig zu wissen, dass unter den 1.179 Kleinklassen aber nur 61 (!!) Klassen sind, die bereits bei ihrer Bildung unter der Mindestschülerzahl von 16 Schülern lagen. Die übrigen Kleinklassen ergaben sich erst im Laufe der drei bis vier Berufsschuljahre durch Ausbildungsabbrüche, Nichtversetzungen, Wegzüge, Aufnahme eines Studiums etc. Solche Tatbestände werden sich nicht verhindern lassen und eine Kleinklasse im 3. Ausbildungsjahr wird sich kaum an einen anderen Schulstandort verlegen lassen.
  10. Die Stundentafel einer Berufsschulklasse sieht 13 Wochenstunden vor. Nur etwas mehr als die Hälfte der Unterrichtszeit ist auf den Einzelberuf bezogen. Die restlichen Stunden z.B. in Deutsch, Gemeinschaftskunde, Religion, Englisch, Wirtschaftskunde, Wahlpflichtbereich kann berufsübergreifend in Klassenstärke beschult werden. Darüber hinaus können zumindest in der Grundstufe (1. Berufs- schuljahr) verwandte Berufe gemeinsam beschult werden. Gruppenstärken von sechs bis acht Schülern in Wahl- und Wahlpflichtangeboten allgemeiner Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen regt niemanden auf. Im Übrigen bedeutet die Zusammenlegung von Klassen aus unterschiedlichen Berufsschulstandorten nicht zwangsläufig eine Reduzierung der Klassenzahl. Wenn man z.B. einen Standort mit 12 Schülern und einen Standort mit 20 Schülern zusammenlegen will, bringt dies ressourcenmäßig gar nichts. Es bleibt bei zwei Klassen. Außer höheren Anfahrtskosten und Anfahrzeiten hat sich nichts verändert. 13.Die Folgen einer möglichen Aufgabe des Fachklassenprinzips im ländlichen Raum wären fatal:
  11. Bundesfachklassen außerhalb Baden-Württembergs
  12. Einrichtung von Landes- und Bezirksfachklassen mit Blockbeschulung und auswärtiger Unterbringungen für ca. weitere 10.000 Schülerinnen und Schüler
  13. Rückzug von Betrieben aus der Ausbildung, weil sie die zusätzlichen Kosten der Ausbildung nicht übernehmen wollen oder können
  14. Abnahme der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen, weil die jungen Menschen die zusätzlichen Kosten (ihren Anteil) nicht aus der Ausbildungsvergütung bezahlen können oder wollen
  15. Langfristige Folge: Verstärkung des Fachkräftemangels.

Zusammenfassend ergeben sich folgende Forderungen des Berufsschullehrerverbandes:

  1. Einbeziehung der beruflichen Vollzeitschulen in die Schulentwicklungsplanung allgemeiner Schulen.
  2. Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf einen Platz am beruflichen Gymnasium für alle geeigneten Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss.
  3. Erhalt und Ausbau eines flächendeckenden Netzes beruflicher Voll- und Teilzeitschulen.
  4. Eigener Schulentwicklungsplan für die Berufsschulen im dualen System bei Beibehaltung des Fachklassenprinzips auch im ländlichen Raum.
  5. Ausstattung der Schulen mit genügend Lehrpersonal. Genügend heißt in diesem Zusammenhang: Es muss gewährleistet sein, dass der volle Unterricht laut Stun- dentafel erteilt werden kann, eine Krankheitsreserve zur Verfügung steht, die Überstundenbugwelle abgebaut und eine individuelle und inklusive Beschulung möglich wird. Anmerkung: Durch Umschichtung von 300 Lehrerstellen aus dem Bereich der Haupt- und Werkrealschulen sowie weitere Maßnahmen hat das Kultusministerium den Stellenbestand der beruflichen Schulen trotz Stellenkürzungen um netto rund 326 Stellen erhöht Das war eine notwendige und richtige Maßnahme, und entspricht den Forderungen des BLV. Allerdings kam sie viel zu spät. Im Juli sind die besten Bewerber bereits in anderen Bundesländern, in Privatschulen oder in der privaten Wirtschaft unter Vertrag. Direkteinsteiger lassen sich für den Einstellungstermin September aufgrund der Kündigungsfristen nur schwer gewinnen.
  6. Bedarfsgerechte Stellenumschichtung von weiteren 400 Stellen für berufliche Schulen auch bei der Einstellungsrunde 2014, damit ein flächendeckendes Berufsschulangebot, eine volle Unterrichtsversorgung, Abbau der Überstundenbugwelle, individuelle Förderung, inklusive Beschulung auch an beruflichen Schulen möglich werden.
  7. Vorziehen der Lehrereinstellung auf März, um den Schulen Planungssicherheit zu geben, Direkteinsteigern genügend Vorlauf zu gewähren und das Abwandern von Lehrkräften in andere Bundesländer zu verhindern.
  8. Schluss mit den ständigen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an den beruflichen Schulen, um den Schuldienst nicht nur für Direkteinsteiger attraktiv zu erhalten. Arbeitsverdichtungen für Lehrkräfte schaden den bildungspolitischen Intentionen der Landesregierung. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Inklusion, individuelle Förderung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 sind nicht zu verschlechterten Rahmenbedingungen zu erhalten.
  9. Die demografische Entwicklung darf nicht vorweggenommen werden. Die Ge- schichte der Irrtümer des Statistischen Landesamtes ist lang. Allein im letzten Jahr hat das Statistische Landesamt die Schülerzahl beruflicher Schulen um 10.000 Schülerinnen und Schüler niedriger prognostiziert, als sie dann tatsächlich war. Der Zuzug aus Osteuropa und aus den Kriegsgebieten nach Baden-Württemberg hält ungebrochen an. Die Einwohnerzahl Baden-Württembergs hat sich in den ers- ten drei Quartalen des vergangenen Jahres um etwa 49.000 Personen erhöht. Gründe für den Ansturm auf den Südwesten sind ein recht stabiler Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Probleme in anderen europäischen Ländern und die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für acht osteuropäische Staaten. Mindestens 3,5 % der Zuwanderer sind berufsschulpflichtig. Ein Grundübel der Schülerprognosen des Statistischen Landesamtes ist, dass die Auswirkungen dieser Wanderungsbewe- gungen in den Schülerprognosen der beruflichen Schulen nur völlig unzureichend berücksichtigt werden.

Entscheidungen über Stellenstreichungen an beruflichen Schulen können erst verantwortungsvoll getroffen werden, wenn die Datenlage sicher ist.


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