Schon während der Ausbildung ins Ausland
Über die Möglichkeit, Auszubildende ins Ausland zu entsenden, informiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit einem neuen Flyer "Auslandsaufenthalte während der betrieblichen Ausbildung".
28.01.2007 Pressemeldung DIHK - Deutscher Industrie- und HandelskammertagDas Faltblatt bietet einen Überblick über die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie über Einrichtungen, die bei der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes helfen.
Der Hintergrund: Im Berufsbildungsgesetz von April 2005 hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass Auslandsaufenthalte während einer Ausbildung fester Bestandteil der Lehre sein können.
Dies ermöglicht es Unternehmen, ihre Azubis für eine gewisse Zeit ins Ausland zu schicken, ohne dass sich dadurch die Ausbildung verlängert. So können sie frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass sich ihre angehenden Facharbeiter künftig auf internationalen Märkten behaupten.
Den DIHK-Flyer "Auslandsaufenthalte während der betrieblichen Ausbildung" erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer oder in der Rubrik "Publikationen".
Dort können Sie auch die Ratgeber-Broschüre "Auslandsaufenthalte während der betrieblichen Ausbildung – Ein Leitfaden für Ausbilderinnen und Ausbilder" bestellen (28 Seiten, 4 Euro).
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