1 a Freispruch: GEW-Vorsitzender Eberhard Brandt gewinnt Disziplinarverfahren

Disziplinarverfahren können aus verschiedenen Gründen eingestellt werden. Die Entscheidung der Landesschulbehörde, das Verfahren nach § 32 Absatz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes einzustellen, ist ein 1 a Freispruch. "Die Disziplinarbehörde stellt das Disziplinarverfahren ein, wenn ein Dienstvergehen nicht erwiesen ist."

11.09.2009 Pressemeldung GEW Niedersachsen

"Nun dürfen sich alle diejenigen entschuldigen, die in der Öffentlichkeit und im Parlament versucht haben, meinen guten Ruf mit ihrem Schwadronieren von angeblichem Schulschwänzen und anderen Dienstpflichtverletzungen zu schädigen", kommentiert der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt. "Wenn nur ein Wort dieser Vorwürfe gestimmt hätte, hätte die Disziplinarbehörde das Verfahren nicht nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 einstellen dürfen."

Auch das Verfahren gegen die Schulleiterin der Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule wurde nach dieser Ziffer eingestellt. Die Landesschulbehörde hat mit ihrer Entscheidung also akzeptiert, dass Eberhard Brandt von seiner Schulleiterin nicht für den Unterricht eingesetzt wurde. Die Freistellung für die Interessenvertretung seiner Kollegen ergab sich aus der Freistellung für den Schulhauptpersonalrat, die vom Kultusministerium genehmigte Zuweisung an die GEW, die Rückgabe des Lehrerarbeitszeitkontos sowie die Anwendung des flexiblen Unterrichtseinsatzes nach der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte.

Angesichts der eindeutigen Rechtslage habe ein Disziplinarverfahren zu keinem Zeitpunkt eingeleitet werden dürfen. Spätestens als die Schulbehörde ihre Vorermittlungen abgeschlossen hatte, stand fest, dass es keinen juristisch haltbaren Grund für die Durchführung eines Verfahrens gab. Es müssten also außerhalb des Rechts liegende Gründe gewesen sein, dennoch ein Verfahren einzuleiten.

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

Mehr zum Thema


Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden