Das soziale Netz

Völlige Sicherheit gibt es nicht. Das Leben ist mit Gefahren und Risiken verbunden, und niemand weiß, was die Zukunft bringt. Trotzdem kann man Maßnahmen ergreifen, die ein gewisses Maß an Sicherheit gewährleisten. Manche dieser Maßnahmen sind in Deutschland gesetzlich geregelt.

18.04.2008 Pressemeldung mitmischen.de

Vor Jahrhunderten waren Alte, Kranke oder Arme auf die Hilfe ihrer unmittelbaren Mitmenschen angewiesen. Die Versorgung der Alten fand in den Familien statt. Nach dem Prinzip der Nächstenliebe wurden je nach den eigenen Möglichkeiten Almosen an die Armen der Gemeinde gegeben, Arme und Kranke waren abhängig von den Almosen anderer – und lebten häufig in bitterer Armut. Auch in modernen Gesellschaften kommen die Menschen indirekt für die Versorgung derer auf, die in eine soziale Notlage geraten sind. Anders als früher ist jedoch genau geregelt, wie die Versorgung aussieht.
In Deutschland ist die staatliche Sozialversicherung in ein fünfteiliges System gegliedert:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung soll durch vorbeugende Maßnahmen Krankheiten verhindern und im Falle von Krankheit die Gesundheit wieder herstellen und ihre Folgen lindern.
  • Durch die gesetzliche Rentenversicherung werden die Mitglieder im Alter und im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gesichert. Beim Tod des Versicherten werden die Hinterbliebenen abgesichert.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung dient dazu, im Falle eines Unfalls die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung soll eine existenzielle Sicherheit gewährleisten, wenn man arbeitslos wird.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt dauerhaft pflegebedürftige Menschen finanziell.

Beispiel Rente

Das Prinzip, auf dem das System der Altersvorsorge, aber auch der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung beruht, ist eigentlich simpel: Menschen, die heute berufstätig sind, zahlen Beiträge in die Rentenkasse. Von diesem Geld wird die Rente der heute alten Generation bezahlt. Die Kinder von heute finanzieren, wenn sie selbst erwerbstätig sind, die Renten der heute arbeitenden Generation, die dann alt sein wird. Diese Methode zur Finanzierung der Renten, die man Umlageverfahren nennt, wird in Deutschland seit 1957 angewendet. Man spricht auch von "Generationenvertrag". Wie hoch der monatliche Rentenbeitrag ist, den man zahlen muss, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Wer ein höheres Einkommen hat, muss mehr bezahlen und bekommt später auch eine höhere Rente.

Was muss ich einzahlen?

Aktuell beträgt der Rentenbeitrag 19,9 Prozent des Bruttogehalts (also bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden). Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Ein Beispiel gibt rentenblicker.de, das Jugendangebot der Deutschen Rentenversicherung, du findest es in der rechten Spalte. Für Rentenbeiträge gibt es eine Obergrenze. Mehr als 5.300 Euro in Westdeutschland und 4.500 Euro in Ostdeutschland müssen auch Arbeitnehmer, die sehr viel verdienen, nicht bezahlen.

Wie hoch ist die Rente?

Je nachdem, wie viel während des Arbeitslebens eingezahlt wurde, fällt die Rente unterschiedlich hoch aus. Dabei gilt: Je mehr Jahre man arbeitet und je höher das Einkommen war, desto höher ist später die Rente. Außer dem Einkommen werden auch Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder der Zivil- und Wehrdienst anteilig berücksichtigt. Ein Beispiel gibt es rechts.
Das Umlageverfahren hat allerdings einen Schönheitsfehler. Es funktioniert dann, wenn das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern, also zwischen den Einzahlern und den Empfängern, ausgewogen ist. Und das ist genau das Problem. In den letzten Jahrzehnten gibt es weniger junge Menschen, die in das System einzahlen – und mehr alte Menschen, die Rente beziehen. Denn die Menschen werden immer älter, und gleichzeitig werden weniger Kinder geboren – anders als Bundeskanzler Adenauer es vorausgesehen hatte. Adenauer hatte 1957 das Umlageverfahren in der Rentenversicherung eingeführt und war Vorbehalten mit der Ansicht "Kinder bekommen die Menschen immer" begegnet.

Rente mit 67

Begegnen kann man diesem Problem auf verschiedene Weise, etwa die Renten nicht mehr steigen zu lassen und das Alter heraufzusetzen, mit dem die Deutschen in Rente gehen. Genau das hat der Deutsche Bundestag im März 2007 beschlossen: Statt wie bisher 65 Jahre wird das Renteneintrittsalter ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Wie das genau funktioniert, erfährst du im Infokasten rechts. Arbeitnehmer, die 45 Jahre oder länger gearbeitet haben, können wie zuvor mit 65 Jahren in Rente gehen. Auch für Schwerbehinderte gelten Sonderregeln.
Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf für das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)" am 23.2.2007 in den Bundestag eingebracht. Am 1. März 2007 wurde es in der ersten Beratung im Plenum des Bundestages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zwölf weitere Ausschüsse überwiesen. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl am 7. März 2007 in seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfes. Der Bundestag stimmte in seiner Sitzung am 9. März 2007 in namentlicher Abstimmung für die Annahme des Gesetzentwurfs. Dabei stimmten 466 Abgeordnete mit ja, 169 mit nein. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Unflexibel und ungerecht?

Die Oppositionsfraktionen hatten sich aus verschiedenen Gründen gegen den Regierungsentwurf ausgesprochen. Die FDP bevorzugt ein flexibles Rentenzugangsmodell ab dem 60. Lebensjahr. Ein entsprechender Antrag dazu erhielt aber keine Mehrheit. Die Linke wies darauf hin, dass unklar sei, wo die älteren Menschen in Zukunft überhaupt arbeiten sollten. Vielmehr forderten die Abgeordneten, alle Berufsgruppen zum Zahlen von Rentenbeiträgen zu verpflichten, also auch Freiberufler, Selbstständige und Beamten. Die Grünen, die den Entwurf zwar im Prinzip unterstützten, kritisierten die Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer, die 45 Jahre oder länger gearbeitet haben. Hier befürchten die Abgeordneten die Diskriminierung von Frauen, die nach wie vor kürzer erwerbstätig seien als Männer. Der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering (SPD) bezeichnete jedoch die Anhebung des Renteneintrittsalters als unabdingbaren Schritt zur Sicherung des Rentensystems. "Wir haben die Verantwortung für morgen und für kommende Generationen, wir müssen handeln", sagte er in der dritten Lesung.

Private Vorsorge

Eine eigene Wohnung kann als Zukunftssicherung gedacht sein. Die Befürworter der "Rente ab 67" sehen in dieser Regelung als Sicherung dafür, unser Rentensystem langfristig zu finanzieren. Auch sie betonen aber immer wieder, dass gerade junge Menschen auch andere Möglichkeiten zur Altersvorsorge treffen sollten. Andere Möglichkeiten – das ist einerseits die private Vorsorge, andererseits die betriebliche Altersvorsorge. Private Sicherung können etwa Sparverträge mit einer Bank sein oder der Erwerb von Immobilien. Bei betrieblicher Altersvorsorge verabreden Arbeitnehmer und Arbeitgeber Versorgungsleistungen im Alter oder im Fall von Invalidität oder Tod.
Einige Formen der privaten Vorsorge werden staatlich gefördert, etwa die so genannte "Riester-Rente". Die Riester-Rente (benannt nach dem früheren Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester) ist eine privat finanzierte, aber vom Staat geförderte Rente. In Anspruch nehmen kann man sie in der Regel, wenn man Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Konkret legt man sich auf einen gewissen Betrag fest, den man monatlich spart. Der Staat legt einen bestimmten Betrag oben drauf. Einen Vertrag über die Riester-Rente kann man mit verschiedenen Versicherungen und Banken abschließen.

"Riestern" für Geringverdiener

Entgegen Medienberichten, nach denen sich die Riester-Rente für Geringverdiener als Flop herausstellen kann, hält die Bundesregierung die Riester-Rente gerade für Geringverdiener für "eine attraktive und lohnende Form der Altersvorsorge". Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im November 2007 hervor. "In vielen Fällen kann sich der Mindesteigenbeitrag als Voraussetzung für die volle staatliche Förderung auf den Sockelbetrag von 5 Euro monatlich beschränken", schreibt die Bundesregierung. Singles mit einem Bruttoeinkommen von 1.400 Euro hätten eine Förderquote von etwa 23 Prozent, so die Regierung weiter. Hat diese Person außerdem zwei Kinder, erhöhe sich die Förderquote auf 78 Prozent. Damit würden bei einem Eigenbeitrag von monatlich 12,33 Euro pro Monat 56 Euro angespart.
In einer aktuellen Stunde am 17. Januar 2008 wiesen Redner von CDU/CSU und SPD außerdem Vorwürfe der Linken zurück, bei der Riester-Rente handle es sich mit Hinblick auf die Verrechnung der privaten Vorsorge mit der Grundsicherung um "Anlagenbetrug". Im März 2008 scheiterte Die Linke. mit einem Antrag, der die Riester-Rente auf den Prüfstand stellen wollte. Demnach verlangten die Abgeordneten von der Bundesregierung, binnen eines Jahres einen Evaluationsbericht über die staatlich geförderte Altersvorsorge vorzulegen. Die Fraktion stellte in Frage, dass mit der staatlich geförderten Altersvorsorge der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann. Der Antrag wurde in der Plenarsitzung vom 14. März 2008 abgelehnt.

Mehr Rente – weniger Gerechtigkeit?

Bei den jüngsten Diskussionen zum Thema Rente geht es um eine Erhöhung der Rente. Für rund 20 Millionen Rentner in Deutschland soll es 1,1 Prozent mehr Geld geben. Das hat die Bundesregierung am 8. April 2008 beschlossen. Am selben Tag sprachen sich die Koalitionsfraktionen im Bundestag für die außerplanmäßige Erhöhung aus. Möglich wird sie durch eine Änderung der der so genannten Rentenformel für zwei Jahre. Ohne die jetzt auf den parlamentarischen Weg gebrachte außerplanmäßige Erhöhung hätte es im Juli 2008 nur eine Rentenerhöhung von etwa 0,5 Prozent statt 1,1 Prozent gegeben.
Gerade junge Abgeordnete kritisieren, dass die Erhöhung gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit verstoße. Denn die jetzt entstehenden Kosten sollen später verrechnet werden. Kritiker befürchten, dass der Extra-Zuschlag Kosten von jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro verursachen könnte. Tragen müssten diese Kosten dann heute junge Generationen. Der CDU/CSU-Abgeordnete Jens Spahn etwa spricht sich gegen die Erhöhung aus: "Wir sollten nicht jedes Jahr aufs Neue willkürlich Veränderungen an der Rentenberechnung vornehmen", fordert der 27-Jährige. Die deutsche Rentenversicherung lebe von der Hand in den Mund, sagt Spahn auf seiner Internetseite, und es seien keine Rücklagen für die Zukunft gebildet worden. Die Kosten für die aktuelle Erhöhung müssten aber von den Beitragszahlern, die heute im Berufsleben stehen, zusätzlich aufgebracht werden. Besser "sollte es bei dem Grundsatz bleiben, dass wir alle in einem Boot sitzen."

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mitmischen.de

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