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Deutschland braucht eine Digitalisierungsstrategie

Elektronische Verwaltung, IT-Sicherheit, Breitbandausbau: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung greift viele Themen der digitalen Welt auf. Diese müssen wegen ihrer Interdependenzen zusammen gesehen und zügig vorangetrieben werden. Was ist im Einzelnen zu tun?

30.01.2014 Pressemeldung DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag
  • Die Bundesregierung will die nationale E-Government-Strategie unter Federführung des Bundesinnenministeriums fortschreiben. Bisher ist elektronische Kommunikation zwar in vielen Unternehmen und Haushalten bereits Alltag, sie hat aber noch nicht flächendeckend in den Amtsstuben der Republik Einzug gehalten. Die schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Verwaltungsverfahren ist aber ein wichtiger Standortfaktor für Betriebe; denn Unternehmen haben rund 130 Verwaltungskontakte im Jahr.
  • Fragen der IT-Sicherheit gewinnen mit der zunehmenden Digitalisierung ganzer Wertschöpfungsprozesse immer mehr an Bedeutung. Cyberangriffe häufen sich: Kundendaten und Betriebsgeheimnisse werden verändert, gelöscht oder gestohlen. Das Bundesinnenministerium will mit einem IT-Sicherheitsgesetz Unternehmen u. a. zur Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichten. Der Mehrwert ist allerdings fraglich. Viele Angriffe registrieren Unternehmen spät oder gar nicht. Werden sie bemerkt, müssten vor einer Meldung mögliche Konsequenzen für das Unternehmen geprüft werden – das dauert. Es ist besser, stattdessen stärker auf Prävention zu setzen. Hier ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits aktiv, es muss aber verstärkt die Unternehmen in den Regionen erreichen. Die IHKs sind dabei wichtige Partner.
  • Wenn die Digitale Agenda greifen soll, ist dafür eine entsprechende Infrastruktur erforderlich: Unternehmen sind auf leistungsfähige Internetzugänge angewiesen. In vielen Regionen ist der Netzausbau aber noch nicht ausreichend vorangeschritten, Gewerbegebiete sind oft noch nicht an das Hochgeschwindigkeitsnetz angebunden. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zur Nutzung von Synergien sollten endlich umgesetzt werden: Der Glasfaserausbau rechnet sich eher, wenn bei der Verlegung bzw. Erneuerung von Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- oder Abwasserleitungen gleich Leerrohre für Breitbandanbindungen mit in den Boden gelegt werden. Hinzu kommen Mitverlegungs- und Mitnutzungsmöglichkeiten entlang von Wasserwegen und Bahntrassen. Die Zuständigkeit für den gesamten Infrastrukturausbau liegt nunmehr zusammengefasst in einem Ressort, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – das lässt hoffen.
  • Für alle neuen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gilt: Sie muss IT-gestützte Umsetzung in den Verwaltungen und Unternehmen künftig von Beginn an mitdenken. Effektivitätsgewinne lassen sich nur erreichen, wenn die IT-Prozesse gleichzeitig angepasst werden. Der Ausschuss "Digitale Agenda" im Bundestag kann hier Pionierarbeit leisten. Er muss diese und andere Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität oder Produktpiraterie im Internet aufgreifen und in den Fachausschüssen platzieren. Politik, Wissenschaft und Wirtschaft müssen sich ressortübergreifend mit den Themen auseinandersetzen, die auf der Digitalen Agenda stehen und Kompetenzen aufund ausbauen, damit die Digitalisierungsstrategie realisiert werden kann.

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