Gesetzesvorschlag

EU: Zugang von Social-Media-Plattformen zu Kindern einschränken

Mit dem EU KIDS Act will die Europäische Kommission die Online-Sicherheit von Kindern in der EU verbessern. Der Vorschlag sieht einen schrittweisen Ansatz vor: keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren. Der KIDS Act kehrt zudem die Beweislast um.

17.09.2026 Bundesweit Pressemeldung Europäische Kommission
  • Hände halten ein Smartphone in einer gelben Hülle. © www.pexels.com Gesetzesvorschlag: keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.

Kommissionspräsident Ursula von der Leyen sagte: „Unsere Kinder nutzen heute die fortschrittlichsten Technologien, die je entwickelt wurden. Technologien, die nie mit Blick auf ihr Wohlergehen entwickelt wurden. Unser KIDS Act kehrt die Beweislast um – es ist nun Aufgabe der Plattformen, nachzuweisen, dass sie von Grund auf sicher sind. Und wir geben den Eltern wieder das Ruder in die Hand und statten sie mit den notwendigen Mitteln aus, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Online-Welt zurechtzufinden.“

Der vorgeschlagene EU-KIDS-Act stützt sich auf vier Säulen: 

  1. Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien
  2. Safety-by-design
  3. Datenschonende Altersüberprüfung
  4. Wirksame Durchsetzung

Weitere englischsprachige Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen: Vorschlag für das EU-Kinder-Gesetz


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