Bundesrat

Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.

25.11.2011 Pressemeldung Bundesrat

Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie hielten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der "Frühen Hilfen" auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch nicht aufgegriffen.

Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)

Drucksache 670/11 (Beschluss)

Ansprechpartner

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