Kinderwohl schlägt Kooperationsverbot
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Aussage von Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan, MdB beim Parteitag der CDU, dass Kinderwohl das Kooperationsverbot schlägt.
15.11.2011 Pressemeldung Deutscher Kulturrat e.V.Die Stellvertretende Vorsitzende der CDU Deutschlands und Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan, MdB hat diese Aussage bei der Einbringung des Leitantrags "Bildungsrepublik Deutschland" gemacht. Diese Aussage wertet der Deutsche Kulturrat als einen positiven Beginn für einen Dialog zur Abschaffung des geltenden Kooperationsverbots von Bund und Ländern in bildungspolitischen Fragen. Er hatte bereits bei der Einführung des Kooperationsverbots in das Grundgesetz im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 vor den negativen Auswirkungen dieser Regelung gewarnt. Das Kooperationsverbot (Art. 104 b Grundgesetz) besagt, dass der Bund keine Finanzhilfen geben darf, wenn die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder betroffen ist.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Es ist erfreulich, dass nun auch innerhalb der CDU das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in Bildungsthemen in Frage gestellt wird. Die Kooperation von Bund und Ländern bei Modellvorhaben und anderen Projekten sind für beide Seiten ein Gewinn und stellt die Zuständigkeiten der Länder in der Bildungspolitik nicht in Frage. Im Gegenteil, ein starker Föderalismus braucht das Kooperationsverbot nicht."
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