Mehr als nur ein freiwilliges Jahr

Fertig mit der Schule, auf Ausbildung oder Uni irgendwie noch keine Lust, aber Abhängen ist auch blöd? Für Jugendliche und junge Erwachsene in dieser Situation gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig und für einen guten Zweck zu engagieren – zum Beispiel im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ). Der Bundestag hat im März 2008 ein neues Gesetz dazu beschlossen.

08.08.2008 Pressemeldung mitmischen.de

Bei den Jugendfreiwilligendiensten kann man sich sinnvoll engagieren, zugleich verbessern FSJ-ler und FÖJ-ler ihre Jobchancen für später. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen wichtige soziale und persönliche Kompetenzen aus dem Freiwilligendienst mit, vor allem so genannte "Soft Skills" wie Selbstständigkeit und Teamfähigkeit, die als Schlüsselqualifikationen am Ausbilungs- und Arbeitsmarkt Punkte bringen. Freiwillige leisten deshalb immer auch sich selbst einen wertvollen Dienst – und für die Gesellschaft natürlich auch. Wer ein FSJ oder ein FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben, unter 27 Jahre alt sein und in der Regel zwölf Monate (mindestens sechs, höchstens 18 und in Ausnahmefällen 24 Monate) Zeit haben. Auch anerkannte Wehrdienstverweigerer können statt des Zivildienstes einen Freiwilligendienst leisten.

Kleine finanzielle Unterstützung

Während des Einsatzes bekommen die Freiwilligen ein Taschengeld. Der Richtwert liegt bei 153 Euro im Monat. Für Unterkunft und Verpflegung werden meistens von der Einsatzstelle oder vom Träger gestellt, manchmal werden sie auch erstattet. Rechtlich sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ/FÖJ den Azubis ähnlich gestellt. Deshalb besteht während des freiwilligen Jahrs Anspruch auf Kindergeld. Außerdem sind alle, die ein FSJ oder FÖJ absolvieren, gesetzlich sozialversichert.

Neue Regelungen

Das FSJ gibt es schon seit den Fünfzigerjahren, das FÖJ seit Anfang der Neunzigerjahre. Im März 2008 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die bisher getrennten Regelungen für die beiden Dienste zusammenfasst und den Einsatz flexibler gestaltet.
Nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG), das die Bundesregierung am 24. September 2007 in den Bundestag eingebracht hatte, können Jugendfreiwilligendienste innerhalb Deutschlands in Abschnitten von drei Monaten absolviert werden. In bestimmten Fällen ist es möglich, das FSJ oder FÖJ 24 Monate lang zu leisten. Zuvor dauerte der Freiwilligendienst höchstens 18 Monate. Mehr Flexibilität gibt es auch durch die neuen Kombinationsmöglichkeiten: So können mehrere mindestens sechsmonatige Dienste nacheinander geleistet werden, zum Beispiel ein Einsatz in Deutschland und im Anschluss ein weiterer im Ausland. Die Regelzeit beträgt weiterhin 12 Monate am Stück, auch die Mindestdauer ist weiterhin sechs Monate.

Kritik von der Opposition

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben im Laufe der parlamentarischen Beratung allerdings Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung geäußert. Die FDP etwa monierte, dass in dem Entwurf versäumt werde, mehr Plätze für das Freiwillige Jahr zu schaffen, obwohl die Nachfrage ständig steige. Vielmehr gebe es nur Regelungen zu den bereits bestehenden Plätzen. Die Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für den Bereich bürgerschaftliches Engagement, Sibylle Laurischk, kritisierte etwa, dass "weltwärts", also der entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie der so genannte "Andere Dienst im Ausland" ungeregelt blieben, weil das Gesetz nur FSJ und FÖJ beträfe. Der Bundestagsabgeordnete Sönke Rix (SPD) bezeichnete das Gesetz in der zweiten Lesung des Bundestages am 6. März 2008 dagegen als "Fundament", auf dem alle Freiwilligendienste geregelt werden könnten. Er wies darauf hin, dass ein weiterer Ausbau der Dienste sehr wohl stattfinde und auch entsprechende Haushaltsmittel aufgewendet worden seien.

Reguläre Arbeiten dürfen nicht ersetzt werden

Die Fraktion Die Linke. betonte, dass mit dem Gesetz die Chance vertan wurde, die Freiwilligendienste sozial gerechter auszugestalten. Bei der Ausweitung auf 24 Monate, so die Befürchtung der Fraktion, könnten mit Freiwilligen Lücken im Sozialbereich geschlossen würden. Hier müssten stattdessen reguläre Ausbildungsplätze geschaffen werden. Freiwilligendienste, so die Linken-Abgeordnete Elke Reinke, dürften nicht reguläre Arbeiten ersetzen oder den Niedriglohnsektor ausbauen. Reinke bemängelte außerdem, dass die Mitbestimmungsrechte der jungen Freiwilligen an ihrem Einsatzplatz unklar blieben. Darüber hinaus kritisierte Die Linke die niedrigeren Sätze für das FSJ/FÖJ-Taschengeld im Osten Deutschlands.

Gefahr: unbezahlte Langzeitpraktika

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übte Kritik am Gesetzentwurf. Der jugend- und hochschulpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Kai Gehring, warnte vor einer Verwässerung der Freiwilligendienste – sie dürften nicht zu "unbezahlten Langzeitpraktika" werden. Gehring schloss sich in der zweiten Lesung der Kritik der anderen Oppositionsfraktionen an, dass mit dem Gesetz nur zwei Dienste geregelt würden.

Baustein für mehr Klarheit und Flexibilität

Der Abgeordnete und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hermann Kues (CDU/CSU), entgegnete in der zweiten Lesung, dass nicht alle Dienste in einen Rahmen gepresst werden müssten. Vielmehr müsse die Philosophie klar werden: Die jungen Bürgerinnen und Bürger sollen aufgefordert werden, selbst mit anzupacken - dieser Grundsatz solle gestärkt werden. Auch Kues bezeichnete das Gesetz als "Baustein", mit dem das Thema ja noch nicht beendet sei. Dazu trage auch bei, dass – anders als ursprünglich geplant – die bisherigen erfolgreichen Markennamen "Freiwilliges Soziales Jahr" und "Freiwilliges Ökologisches Jahr" beibehalten werden, auch wenn es sich nicht um ein tatsächliches Jahr handeln muss.

Mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund gewinnen

In der Abstimmung wurde das Gesetz entsprechend der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Opposition angenommen. Drei entsprechende Anträge der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt. Angenommen wurde hingegen eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund und mehr benachteiligte Jugendliche für die Freiwilligendienste zu gewinnen. Dazu sollen Migrantenselbsthilfegruppen durch die Bundesregierung ermutigt werden, als Träger und Einsatzstellen an der Durchführung von Freiwilligendiensten mitzuwirken. Freiwillige Jugendliche mit Migrationshintergund könnten, so der Gedanke der Entschließung, durch ihren Einsatz besonders profitieren.

Gemeinsam für die Gesellschaft

Auch der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt und zudem eine Entschließung gefasst. In seiner Sitzung am 25. April 2008 fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, Migrantenselbsthilfeorganisationen gezielt anzusprechen und sie zu einer Mitwirkung an den Jugendfreiwilligendiensten zu motivieren - sowohl als Einsatzstelle als auch als Träger eines ehrenamtlichen Dienstes. Die Länder bitten in ihrer Entschließung jedoch auch, darauf zu achten, dass keine Sonderstrukturen für Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut werden und die Einsatzstellen an einer Integration der Jugendlichen in die deutsche Gesellschaft interessiert sind.

Freiwilligendienste besser organisieren

Seit dem 1. Juni 2008 ist das Gesetz in Kraft. Kritik gibt es weiterhin, insbesondere von der FDP-Fraktion. In ihrer Kleinen Anfrage vom 4. Juni 2008 thematisieren die Liberalen die Belastung der Freiwilligendienste durch die Mehrwertsteuer. Durch das Gesetz, so die Meinung der Abgeordneten, würden die Freiwilligendienste nicht gefördert, da zukünftig alle FSJ- und FÖJ-Plätze der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Die Bundesregierung teilt die Kritik nicht und gibt in ihrer Antwort an, keine Mängel am Gesetz zu sehen. Eine weitere Kleine Anfrage der FDP-Fraktion befasst sich außerdem mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts", der nicht durch das Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelt ist. Die Fraktion verlangt in ihrer Kleinen Anfrage vom 25. Juni 2008 unter anderem Auskunft zu Problemen mit der Visavergabe für "weltwärts"-Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der problematischen Anerkennung eines "weltwärts"-Einsatzes als Zivildienst. Die Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor.

Immer mehr junge Freiwillige

Der Freiwilligendienst wird immer beliebter. 1993 gab es gerade mal 7.100 aus Bundesmitteln geförderte FSJ-Plätze, im Jahrgang 2003/2004 leisteten schon rund 25.000 junge Frauen und Männer ein FSJ und 1.900 ein FÖJ. Im März 2008 stieg die Zahl auf insgesamt über 30.000 Plätze - Tendenz steigend.

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