Schutz für Mädchen vor Gewalt
Die grausame Tötung der 16 Jahre alten Morsal O. durch ihren (geständigen) 23jährigen Bruder Ahmad O. in Hamburg in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai hat ein Schlaglicht auf die Situation von vielen Frauen und Mädchen in traditionell-patriarchal geprägten Familien und Kulturen in unserer Gesellschaft geworfen. Die Schandtat hat eine intensive öffentliche Debatte über Erfordernisse und Grenzen der Integration ausgelöst.
27.05.2008 Hamburg Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Der Senat hat den Fall zum Anlass genommen, einerseits mit den beteiligten Hamburger Behörden (u.a. Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Behörde für Bildung und Sport, Justizbehörde, Behörde für Inneres) den Umgang und ergriffene Maßnahmen in diesem konkreten Einzelfall einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um daraus Schlussfolgerungen für die Arbeit öffentlicher Stellen in diesem Handlungsfeld abzuleiten. Andererseits besteht offenbar ein großer Bedarf an öffentlicher Aufklärung über die umfangreichen, bereits bestehenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen, denn beim Schutz gefährdeter Menschen ist die gesamte Gesellschaft gefordert. Der Schutz, insbesondere von Kindern, ist wie die Integration eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe.
Auch wenn die strafrechtlichen Ermittlungen zu Umständen, Beteiligten und Motiven der Schandtat noch nicht abgeschlossen sind und die Klärung dem Strafverfahren vorbehalten bleibt, können bereits jetzt erste Schlussfolgerungen abgeleitet werden.
Die - potentiell auch lebensbedrohende - Gefährdung von insbesondere Mädchen und Frauen in derartig gewalttätig ausgetragenen Familienkonflikten vor dem Hintergrund traditionell-patriarchal-religiös geprägter Strukturen muss die beteiligten Stellen und professionellen Helfer noch stärker sensibilisieren und alarmieren.
Derartige Fälle sollen zukünftig immer in einer Art "worst-case"-Szenario, also aus Perspektive des schlimmst möglichen, analysiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Unter besonderer Beachtung des kulturellen Hintergrundes müssen sich an Schutzmaßnahmen beteiligte Institutionen, wie die sozialen Dienste, Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und andere öffentlichen Stellen, austauschen um gegenseitig vom spezifischen Sachverstand zu profitieren und den in Hamburg umfänglich vorhandenen Sachverstand bis hin zu den speziellen Projekten zu nutzen. (s. Anlage 1). Entsprechende Informations- und Fortbildungsangebote müssen intensiver wahrgenommen werden. Bei entsprechenden Warnhinweisen sollen auch Schutzmaßnahmen vor der eigenen Familie unter Einschaltung eines Familiengerichtes künftig noch konsequenter umgesetzt werden.
Der Senat hatte bereits mit dem Handlungskonzept zur Integration (s. Drs. Nr 2006/1371 vom 21.12.2006) die Thematik aufgegriffen und Maßnahmen auf allen Ebenen vorgesehen, die sich bereits in Umsetzung befinden (s. Anlage 2).
Ein wesentlicher Bestandteil des Handlungskonzeptes des Senats zur Bekämpfung von Zwangsheiraten ist auch das Projekt Daphne "Aktiv gegen Zwangsheirat" (Anlage 3). Es zielt darauf ab, durch Beratung und Sensibilisierung von Entscheidungstragenden aus Politik und Verwaltung dem Verbot der Zwangsheirat verstärkte Geltung zu verschaffen und die breite Öffentlichkeit für das Problem Zwangsheirat zu sensibilisieren.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird darüber hinaus in Zukunft bei einem Schulwechsel ins Ausland die schriftliche Abmeldung verlangen. Damit soll genauer überprüft werden können, ob eine Abmeldung ins Ausland glaubwürdig ist. Bislang war jede Form von Abmeldung erlaubt. Im Fall Morsal O. hatte der Vater seine Tochter telefonisch beim Klassenlehrer abgemeldet.
In allen Fällen von häuslicher Gewalt gegen Mädchen aus stark patriarchal geprägten Familien soll künftig von einem "worst-case"-Szenario ausgegangen werden, um frühzeitig eine Interventionskette auszulösen. Diese Interventionskette soll jetzt erarbeitet werden und mehrere Stufen umfassen, darunter das Erkennen der Signale der Gefährdung, die Hilfeverteilung an unterstützende Einrichtungen und ihre Koordination sowie die Zuordnung von Betreuung. In Lehrerkonferenzen sollen "worst-case"-Szenarien erörtert, mögliche Gefährdungssignale betroffener Schülerinnen analysiert und Handlungsoptionen entwickelt werden.
In Fällen wie dem der getöteten Morsal O. werden künftig in den Schulen verstärkt interkulturell geschulte Betreuer und Betreuerinnen eingeschaltet, um die Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt wirksam zu gewährleisten. Jede Schule und Hilfsorganisation muss Personal mit interkulturellem Hintergrund haben. Dies ist besonders bei Neueinstellungen zu berücksichtigen. In den Schulen soll die aktive Jugendarbeit und die Elternarbeit verstärkt werden.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird alle derzeit gültigen Regelungen zusammenfassen und die Schulen anweisen, diese umgehend auf Lehrerkonferenzen zu besprechen, um das Bewusstsein für die Gefährdung bedrohter Schülerinnen und für geeignete Hilfen zu schärfen. Derzeitige Regelungen betreffen zum Beispiel die Dauer der Abwesenheit eines Schülers/einer Schülerin und die dafür vorgesehenen Folgeschritte wie Einbestellung der Eltern, Beratungen, Vereinbarungen, Einschaltung von Betreuern und Hilfseinrichtungen.
Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz wird in diesem Zusammenhang die erst im April vergangenen Jahres neu eingerichteten Gewaltberatungsstellen Lale und I.BERA, die schon ein Jahr nach Start ihrer Arbeit extrem erfolgreich in Anspruch genommen werden, bereits kurzfristig vor der geplanten Evaluation mit weiteren Beratungskapazitäten in Höhe von 60.000 Euro aus Haushaltsresten verstärken.
Zudem sind zusätzlich zu den genannten Maßnahmen im CDU/GAL-Koalitionsvertrag bereits weitere vereinbart. Dazu gehört es, zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen, wie Frauenhäuser oder Mädchenhaus, ein Wohnprojekt speziell für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, einzurichten.
Keine Kommentare vorhanden