Verordnung zum Einbürgerungstest in Kraft

Zuwanderinnen und Zuwanderer müssen für ihre Einbürgerung in der Regel Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Die entsprechende Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs ist nun in Kraft getreten.

01.09.2008 Pressemeldung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Wer künftig eine Einbürgerung anstrebt, sollte einiges über Deutschland wissen: Von interessierten Zuwanderinnen und Zuwanderern wird nun der Einbürgerungstest verlangt. Mit dem Test können sie die notwendigen Kenntnisse über Deutschland nachweisen - über die Rechts- und Gesellschaftsordnung, aber auch die Lebensverhältnisse.

Der Nachweis dieser Kenntnisse ist laut Staatsangehörigkeitsgesetz zusätzlich zu weiteren Voraussetzungen - zum Beispiel einem Antrag - für die Einbürgerung notwendig. Vom Test ausgenommen sind lediglich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind. Er erübrigt sich auch für Menschen mit einem deutschen Schulabschluss (Hauptschule oder höher).

Wissenstest zum Ankreuzen

Der Einbürgerungstest ist ein reiner Wissenstest in der so genannten "Multiple-Choice"-Form. Das ist ein Fragebogen, auf dem zu jeder Frage mehrere mögliche Antworten zur Auswahl stehen. Die richtige ist anzukreuzen: Sind 17 von 33 Fragen korrekt beantwortet, gilt der Einbürgerungstest als bestanden.

Einbürgerungskurse helfen

Zuwanderinnen und Zuwanderer können sich in einem Einbürgerungskurs auf den Test vorbereiten. Sie können sich mögliche Fragen auch schon im Vorfeld anschauen. Der Test wird aus einem Gesamtfragenkatalog von 310 Fragen zusammengestellt. 300 davon sind allgemeine Fragen; zehn weitere betreffen das jeweilige Bundesland, in dem der oder die Betroffene lebt.

Kenntnisse in Deutsch sind Voraussetzung für den Test. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten das Sprachniveau B 1 GER beherrschen. Das entspricht der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Lernende, die dieses Niveau erreicht haben, verstehen das Wichtigste, wenn eine einfache Sprache verwendet wird. Sie können außerdem über vertraute Themen wie Schule und Arbeit sprechen. Der Einbürgerungstest ersetzt jedoch nicht einen erforderlichen Sprachtest.

Kontext:
Der Fragenkatalog des Bundesinnenministeriums
Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht
Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung


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