Die Rückerstattung der Lernmittelpauschale kann im Januar beginnen. Das entsprechende Formular, mit denen Eltern bzw. volljährige Schüler die Rückforderung der in den Schuljahren 2005/2006 und 2006/2007 gezahlten Beträge geltend machen können, steht ab sofort im Internet-Angebot des Thüringer Kultusministeriums unter „Schulbuchgeld ([www.thueringen.de/de/tkm/schule/schulwesen/vorschriften/sbk/info/content.html](http://www.thueringen.de/de/tkm/schule/schulwesen/vorschriften/sbk/info/content.html))“ und nach den Weihnachtsferien auch an allen Schulen des Freistaats zur Verfügung. Dabei werden alle Eltern und alle volljährigen Schüler, die die Lernmittelpauschale gezahlt haben, gleich behandelt. Das Geld wird so zügig wie möglich, spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2006/2007, zurückgezahlt.
mehr
22.12.2006
Pressemeldung
Thüringer Kultusministerium