Bildungszugang in offenen Ganztagsschulen für alle Kinder öffnen
Eines der ehrgeizigsten Projekte des Bildungssenators ist die Grundschulreform. Wie aus einem Rundschreiben vom 2. März 2006 hervorgeht, sollen die positiven Neuerungen allerdings nicht allen Kindern zugute kommen. Die Senatsbildungsverwaltung macht im Rahmen einer sogenannten "Bedarfsfeststellung" den Anspruch auf einen Platz im Offenen Ganztagsbetrieb bzw. in den ergänzenden Angeboten der Gebundenen Ganztagsgrundschule von bestimmten Voraussetzungen abhängig.
14.03.2006 Berlin Pressemeldung GEW BerlinDie Vorsitzende der GEW BERLIN, Rose-Marie Seggelke: "Das Verfahren hat zur Folge, dass das Recht aller Kinder auf freien Zugang zur Bildung beschnitten wird."
Im Land Berlin sind Grundschulen in der Zeit von 7:30 bis 13:30 Uhr als verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) organisiert, die von allen Kindern besucht werden kann. Für die Zeit von 6:00 bis 7:30 Uhr und ab 13:30 bis 18:00 Uhr sowie für die Ferien machen die Schulen im Rahmen des offenen Ganztagsbetriebs (OGB) weiterführende Angebote. Den Anspruch auf diese Angebote sollen nur noch die Kinder haben,
- deren Eltern berufstätig sind bzw. sich in Ausbildung befinden;
- wenn besondere pädagogische Gründe vorliegen;
- wenn soziale Gründe (besondere belastende Familienverhältnisse) bestehen;
- wenn die Eltern nachweisen können, dass für die Arbeitssuche ein Bedarf außerhalb der VHG nötig ist.
Es besteht also die Gefahr, dass Kinder aufgrund der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern oder weil ein Elternteil nicht berufstätig ist (wie es z. B. in vielen türkischen Familien der Fall ist), keinen freien Zugang zu ganztägigen Bildungsangeboten der Grundschule haben.
Rose-Marie Seggelke: "Die erweiterten Angebote im Offenen Ganztagsbetrieb gehen weit über eine Betreuung der Kinder hinaus. Es sind Bildungsangebote, die individuelle Begabungen fördern und Benachteiligungen abbauen sollen. Konzeptionell sollen Unterricht und Hort miteinander verbunden werden. Ein Gelingen dieses Modells setzt voraus, dass keine Kinder ausgegrenzt werden. Die GEW BERLIN fordert deshalb den Senat auf, die Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen, dass alle Kinder die ergänzenden Angebote in Anspruch nehmen können."
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