Dr. Eva-Maria Stange: "Exzellenzinitiative darf nicht zu Lasten einer qualitativ guten Ausbildung an den Hochschulen gehen"
"Die Exzellenzinitiative darf kein Ersatz für die Hauptaufgaben der Hochschulen sein. Diese bestehen nach wie vor in der grundständigen Ausbildung von Studierenden und der Förderung einer freien Forschung, die sich nicht vorrangig an Verwertbarkeit orientiert, sondern an Erkenntnisgewinn", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin, Dr. Eva-Maria Stange, heute am Rande der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) in Berlin. Die Länder hatten sich zuvor darauf verständigt, die Exzellenzinitiative in einer dritten Runde fortzuführen.
16.07.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusGrundsätzlich stimme sie der Fortschreibung der Exzellenzinitiative zu, da sie der notwendigen Profilbildung der Universitäten diene. Allerdings dürfe sie nicht zu Lasten einer qualitativ guten und breiten Ausbildung an den Hochschulen gehen. Aus diesem Grund lehne sie auch eine finanzielle Ausweitung der Exzellenzinitiative ab, so Ministerin Dr. Stange. Stattdessen müssten die Länder den Hochschulen zukünftig mehr Geld für die Verbesserung der Qualität der Lehre – wie ebenfalls vom Wissenschaftsrat gefordert – zur Verfügung stellen.
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Exzellenzinitiative erklärte Dr. Stange darüber hinaus, die bisher geförderten Konzepte müssten in ihrer Umsetzung zunächst evaluiert werden. Erfolgreiche Konzepte sollten nach dem Best Practice - Prinzip transparent gemacht werden, damit auch andere Hochschulen von diesen Erfahrungen profitieren könnten. Außerdem müsse es in einer weiteren Runde vor allem in der dritten Förderlinie (Zukunftskonzepte, der sogenannten "Elite-Universität") die faire Möglichkeit des Neueinstieges von Universitäten geben. Dazu sei es allerdings unabdingbar, dass durch Abstieg oder degressive Finanzierung Mittel frei würden.
Ministerin Dr. Stange plädierte darüber hinaus dafür, die Qualität der Lehre künftig stärker in die Bewertung von Zukunftskonzepten einzubeziehen, ebenso wie andere wissenschaftliche Kriterien, wie z. B. die Qualität der angewandten Forschung (bisher schwerpunktmäßig Grundlagenforschung). "Exzellente Wissenschaft darf nicht einseitig definiert werden."
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