Juniorprofessur

Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit über die Zuständigkeiten im deutschen Hochschulwesen und für die künftigen Debatten geschaffen. Danach sei und bleibe eindeutig, dass Hochschulangelegenheiten in der Zuständigkeit der Länder liegen; die zulässige Rahmenregelung durch den Bund müsse sich auf wenige allgemeine Grundsätze beschränken.

27.07.2004 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Rheinland-Pfalz (bis 11/06)

Der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner begrüßte diese Klarstellung: "Rheinland-Pfalz hat schon immer die Auffassung vertreten, dass das Hochschulrahmengesetz (HRG) in solchen Fällen mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden kann." Diese konsequent beibehaltene Linie werde jetzt bestätigt.

Zugleich warnte Zöllner die CDU-geführten Länder vor einer falschen parteipolitischen Instrumentalisierung des Urteils: Noch bei der 4. HRG-Novelle sei die damals CDU-geführte Bundesregierung genau so vorgegangen wie die jetzige Bundesregierung bei der 5. Novelle, nämlich auf die Zustimmung des Bundesrates zu verzichten. "Es geht hier nicht um einen Konflikt zwischen den Parteien, sondern zwischen Bund und Ländern", rückte Zöllner die Positionen zurecht. Das heutige Urteil weise den Bund in seine engen Grenzen zurück. Es sei ohnehin nicht nachvollziehbar, dass gerade der Bund einerseits die Autonomie der Hochschulen beschworen habe, gleichzeitig aber im HRG Detailregelungen über die Zulässigkeit interner Qualifikationsverfahren wie der Habilitation an den Ländern vorbei getroffen habe, die dazu im Widerspruch stünden. Der Richterspruch beinhalte neben der Begrenzung für den Bund auch die Aufforderung an die Länder, ihrer Verantwortung für die Hochschulentwicklung stärker gerecht zu werden - durch einen Wettbewerb der Konzepte bei gleichzeitiger Abstimmung für Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit.

In der Sache selbst sei der aufgezeigte zusätzliche Qualifikationsweg über die Juniorprofessur für den wissenschaftlichen Nachwuchs richtig und stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen. "Die Juniorprofessur ist schon nach wenigen Jahren eine Erfolgsgeschichte und sollte unbedingt beibehalten werden - allerdings bedarf es dazu nicht der gesetzlichen Festschreibung im HRG in der jetzigen Form als dem allein möglichen Qualifikationsweg", sagte Zöllner.

Zugleich appellierte er an seine Länderkolleginnen und -kollegen, die jetzt notwendigen Diskussionen über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig und ohne ideologische Scheuklappen anzugehen. "Wir können und müssen einmal mehr unter Beweis stellen, dass die föderale Zuständigkeit für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich keinen Hemmschuh, sondern einen Wettbewerb um die besten Konzepte und damit einen Motor für innovative Entwicklungen darstellt", so Zöllner.

Ob überhaupt und gegebenenfalls in welchem Maße der heutige Richterspruch aus Karlsruhe Auswirkungen auf das im vergangenen Jahr verabschiedete neue rheinland-pfälzische Hochschulgesetz haben werde, könne erst nach gründlicher Prüfung des Urteils und der Begründung eingeschätzt werden.


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