Schulgesetz bremst Schulentwicklung
"Der neue Schulgesetzentwurf schränkt Städte und Gemeinden in ihrer Schulentwicklungsplanung erheblich ein", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW) anlässlich eines Zusammentreffens mit mehr als 100 Vertretern aus Städten und Gemeinden, die der Einladung des VBE zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Kommunale Schulentwicklung" gefolgt waren. "Paragraph 83 des Gesetzentwurfs, der die Möglichkeiten von Schulverbünden beschreibt, behindert die Schulentwicklung vor Ort statt sie zu fördern."
30.03.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWIn der Veranstaltung, an der auch die kommunalen Spitzenverbände teilnahmen, wurde deutlich, dass die Kommunen sich von der Landesregierung einen gesetzlichen Rahmen wünschen, in dem sie flexibel auf den Rückgang der Schülerzahlen reagieren können.
"Ziel der meisten Städte und Gemeinden wird es langfristig sein, das Schulangebot trotz zurückgehender Schülerzahlen nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten", erklärte Dr. Matthias Menzel vom Städte- und Gemeindebund NRW. "In diesem Zusammenhang sind insbesondere Verbundschulen von zentraler Bedeutung."
Die Möglichkeit, Schulverbünde zu gründen, wird aber mit dem neuen Schulgesetz erheblich eingeschränkt. Das Gymnasium wird von solchen Verbundmöglichkeiten grundsätzlich ausgenommen, Verbünde zwischen Haupt- und Realschulen sollen nur mit Zustimmung des Schulministeriums möglich sein. Diese Regelung kritisierte Menzel und stellte in diesem Zusammenhang das vom VBE vorgelegte Modell der Allgemeinen Sekundarschule als denkbare Alternative heraus. Bei diesem Modell handelt es sich um eine schulrechtliche, organisatorische und pädagogische Einheit, in der unter einem Dach ein Lehrerkollegium für alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 5 bis einschließlich Klasse 10 verantwortlich sein soll. Die Allgemeine Sekundarschule lässt unter einem Dach sowohl das additive als auch das integrative Modell zu.
"Wir halten es für sinnvoll, in § 83 des Schulgesetzes eine Experimentierklausel einzuführen, wonach auf Antrag des Schulträgers mit Zustimmung der betroffenen Schule das Modell der Allgemeinen Sekundarschule erprobt werden kann", so Menzel wörtlich. "Die Allgemeine Sekundarschule gibt den Schulträgern die Möglichkeit, flexibel auf zurückgehende Schülerzahlen bzw. auf eine Veränderung beim Schulwahlverhalten der Eltern zu reagieren.
Auch beim deutschen Städtetag hält man dieses Strukturmodell für einen interessanten Ansatz. Klaus Hebborn wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Schulwahlverhalten der Eltern, das sich hauptsächlich gegen die Hauptschule richtet, nicht durch die Qualitätsoffensive für diese Schulform zu beeinflussen sei. Diese sei zwar im Sinne der Schüler, die diese Schulform jetzt besuchen, kurzfristig zu unterstützen, aber langfristig komme eine wirkliche Schulreform nicht ohne Strukturveränderungen aus.
Der VBE fühlt sich durch diese Ansichten der kommunalen Spitzenverbände in seiner Auffassung bestätigt, dass der neue Schulgesetzentwurf zu wenig Freiheit für die Schulentwicklungsplanung in den Kommunen lässt. Vor etwa 100 Vertretern nordrhein-westfälischer Kommunen machte der VBE-Landesvorsitzende deutlich, dass es das Anliegen des Verbandes ist, die Kommunen bei der Suche nach flexiblen Lösungen zu unterstützen. Nur einfach Schulen zu schließen, könne keine Lösung sein:
"Das Schulgesetz muss eine Klausel enthalten, die den Schulträgern flexible Handlungsmöglichkeit garantiert", so Beckmann wörtlich. "Sie müssen in Absprache mit den Schulen vor Ort neue Modelle ausprobieren können. Das wäre auch ein Beitrag zu der von der Landesregierung immer wieder propagierten Eigenverantwortlichkeit von Schulen und Stärkung der kommunalen Verantwortung."
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