Schulschwänzen: Prävention vor Sanktion

"Wer das Problem des Schulschwänzens mit Bußgeldern aus der Welt schaffen will, zäumt das Pferd von hinten auf", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Wer das Jugendhilfegesetz ernst nimmt, muss zunächst alle Mittel der Prävention ausgeschöpft haben, bevor er zu Sanktionen greift."

29.05.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Wer das Schulschwänzen bekämpfen will, sollte sich zunächst mit den Ursachen auseinandersetzen. Zunehmend mehr Familien brauchen Unterstützung, weil sie ihren Erziehungsauftrag alleine nicht mehr wahrnehmen können. Sie leben ihren Kindern keinen strukturierten Alltag vor und vermitteln ihnen beispielsweise nicht, dass es für die Lebensperspektive wichtig ist, einen Schulabschluss zu haben. Vor allem Hauptschüler nehmen darüber hinaus auch wahr, dass sich für sie auch dann keine Berufsperspektive eröffnet, wenn sie den Schulabschluss schaffen. § 1, Absatz 3 des Jugendhilfegesetzes sieht vor, dass der Staat verpflichtet ist, "positive Lebensbedingungen für junge Menschen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umgebung zu schaffen."

"Die Landesregierung ignoriert diesen Paragraphen, indem sie im Jugendbereich massiv Kürzungen vornehmen will", so Beckmann weiter. "Das hat zunehmend Folgen für den Bereich der aufsuchenden Jugendsozialarbeit, die entscheidend ist für den Kontakt zwischen Schule und Elternhaus. Es ist wenig hilfreich, zuerst bei der Prävention zu kürzen und dann mit populistischen Maßnahmen die Folgen dieser Kürzungen wieder rückgängig machen zu wollen."

Die Ursachen für das Schulschwänzen sind vielfältig und können nicht mit einem einfachen Patentrezept beseitigt werden. Schwänzt beispielsweise ein Kind aus Angst vor Mobbing oder Leistungsversagen die Schule, wäre es kontraproduktiv, dem mit einem Bußgeld zu begegnen.

"Der VBE verhehlt nicht, dass ein Bußgeld in bestimmten Fällen eine abschreckende Wirkung haben kann", so Beckmann weiter. " Bei Jugendlichen, die aus dem Gefühl heraus die Schule schwänzen, dass sie ihren Eltern bzw. der Gesellschaft ohnehin gleichgültig sind, wird die abschreckende Wirkung aber kaum eintreten."

Der VBE fordert die Landesregierung auf, bei der Beschäftigung mit möglichen Sanktionen nicht die Prävention aus den Augen zu verlieren. In NRW gibt es bereits funktionierende Projekte, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Beispielsweise arbeiten in Bielefeld Polizei und Ordnungsamt zusammen, wenn es um das "Aufspüren" von Schulschwänzern geht. Sie suchen während der Unterrichtszeit gezielt Kaufhäuser, Spielhallen und öffentliche Plätze auf und sprechen Kinder und Jugendliche an, die sie dort antreffen. Deren Angaben überprüfen sie dann durch einen Anruf in der jeweiligen Schule. Stellt sich heraus, dass es sich um Schulschwänzer handelt, bringen sie sie zur Schule. Erwischt worden zu sein, kann vor allem auf Kinder eine abschreckende Wirkung haben, die zum ersten Mal die Schule geschwänzt haben.

"Solche Modelle sollte es NRW-weit geben", so Beckmann abschließend. "Das geht aber nicht, wenn im Polizei- und Jugendbereich die Mittel für Prävention gekürzt werden. Darüber hinaus müsste dringend auf die Eltern eingewirkt werden, die das Schwänzen ihrer Kinder entweder nicht bemerken oder stillschweigend dulden. Schulschwänzen ist kein Thema, dem man mit einer einzigen populistischen Maßnahme begegnen kann. Der Vorstoß der CDU-Landtagsabgeordneten Ursula Doppmeier setzt auf Sanktion statt auf Prävention."


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