Wer einen ausländischen Studienabschluss erworben hat, soll künftig schneller und unbürokratisch in Kindertageseinrichtungen in NRW arbeiten dürfen. Bisher war grundsätzlich eine häufig mit langen Wartezeiten und Kosten verbundene individuelle Bewertung des Abschlusszeugnisses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nötig.
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26.09.2023
Pressemeldung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen