Änderung des Kita-Gesetzes verbessert Betreuungsschlüssel
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg begrüßt den Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes der Landesregierung und sieht diesen als einen wichtigen Schritt zur Entwicklung der Qualität in den Brandenburger Kitas.
20.04.2010 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgDas Gesetz wird eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels für Kita - Erzieher mit sich bringen und ermöglicht so die dringend notwendige Intensivierung der pädagogischen Arbeit. Eine entsprechende Finanzierung durch das Land Brandenburg wird durch die Erhöhung des Landeszuschusses sichergestellt. Ferner begrüßt die LIGA die Sicherung der Sprachförderung und des Bestandschutzes für Kinder unter drei Jahren über das Jahr 2010 hinaus.
Die LIGA appelliert an die Landesregierung, das Gesetz bereits zum 1. September 2010 in Kraft zu setzen, damit die Träger die notwendige Aufstockung ihres Personals rechtzeitig vorbereiten können. Nur so kann vermieden werden, dass zusätzliches Personal erst im Laufe des Kita-Jahres eingestellt werden kann und die Einrichtungen nach der intensiven Eingewöhnungsphase der neuen Kinder in die "Eingewöhnungsphase" neuer Mitarbeiter übergehen.
Die LIGA der Wohlfahrtsverbände würdigt die finanziellen Anstrengungen des Landes Brandenburg in Höhe von jährlich rund 36 Millionen Euro, die aufgrund der Personalaufstockung zusätzlich bereitgestellt werden. Dennoch hält die LIGA weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Qualitätsentwicklung in den Brandenburger Kitas perspektivisch für zwingend notwendig:
- den Ausbau von Praxisberatung
- die verbesserte Freistellung der Leitung vom Gruppendienst für Leitungsaufgaben
- eine weiterführende, stufenweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation
Außerdem muss das Verhältnis zwischen der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit den Kindern und der mittelbaren pädagogischen Arbeit (Vor- und Nachbereitungszeit, Zusammenarbeit mit Eltern, Dienst- und Teamberatungen, Beobachtung und Dokumentation, Ausfallzeiten) stärker berücksichtigt werden. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kitas und insbesondere die Kita - Leitungen kommen mit einer notwendigen Öffnung für Andersqualifizierte, die sich berufsbegleitend und auf Basis individueller Bildungspläne qualifizieren, zusätzliche Herausforderungen hinzu - von der fachlichen Anleitungsnotwendigkeit bis hin zu zusätzlichen Koordinierungsaufgaben. Allein diese neuen Aufgaben machen deutlich, dass die Erhöhung der Freistellung für pädagogische Leitungsaufgaben in Zukunft unverzichtbar ist.
Weitere Informationen: Claudia Schiefelbein - Telefon (0178) 28 44 903
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