Beck/Ahnen: Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz wird gestärkt
Als wichtigen Impuls für den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren bewerten Ministerpräsident Kurt Beck und Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, das heute vom Bundestag verabschiedete Kinderförderungsgesetz. "Die Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter ist schon lange ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Kinderförderungsgesetz hilft uns bei dessen Umsetzung", sagte Ahnen.
26.09.2008 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz komme bei dem Ausbau des Angebots für Kinder unter drei Jahren sehr gut voran. Es sei seit Ende 2002 von damals 2.900 Plätzen in Kindertagesstätten auf rund 13.300 Plätze gestiegen. Damit stehe aktuell für 13,5 Prozent der Altersgruppe ein Platz zur Verfügung. "Mit Hilfe unseres Landesprogramms Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an werden wir diesen Weg energisch weitergehen", kündigten der Ministerpräsident und die Ministerin an.
"Das Kinderförderungsgesetz des Bundes ist ein weiterer wichtiger Schritt dazu, bundesweit ein bedarfsdeckendes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren zu schaffen", unterstrich sie. "Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Ausbau auf Landesebene haben wir uns auf Bundesebene besonders für den Rechtsanspruch und dafür engagiert, dass die vom Bund zugesagten Mittel auch ihren Zweck erfüllen", sagte Ahnen.
"Dass der Bund von seinem Anteil von vier Milliarden Euro nun 1,85 Milliarden für die laufenden Kosten und nicht nur als Investitionshilfen bereitstellt, war ein zentrales Anliegen der Länder, denn die Länder und ihre Kommunen müssen neben den Investitionen auch die laufenden Betriebskosten tragen", betonte die Ministerin. Mit der jetzigen Lösung werde die Vorreiterrolle von Rheinland-Pfalz beim Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Erziehungsangebote weiter gestärkt, sagte Beck. Der dort auf Landesebene bereits verankerte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige im Jahr 2010 werde mit dem Kinderförderungsgesetz dann bundesweit ab dem Jahr 2013 auf alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert. "Wir begrüßen dies", erklärte Ahnen.
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