Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave: Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen wird verstärkt und abgesichert
Heute (25. Oktober) hat das Kabinett die Novelle des Kindertagesstätten-Gesetzes beschlossen. "Die Bedeutung unserer Kindertageseinrichtungen für die vorschulische Bildung und Erziehung wird durch die Ergänzungen und Konkretisierungen unterstrichen. Wir haben wichtige inhaltliche Änderungsvorschläge bei der Formulierung der Bildungsbereiche aus den Stellungnahmen im Anhörungsverfahren aufgenommen, allerdings nicht die Forderung der Kommunalen Landesverbände, der Wohlfahrtsverbände und des Landesjugendhilfeausschusses nach einer Neuordnung der Finanzierung", so Ministerin Ute Erdsiek-Rave.
26.10.2005 Schleswig-Holstein Pressemeldung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und GleichstellungSie betonte erneut, dass gerade in den Kitas und Grundschulen die Weichen für den zukünftigen Bildungsweg unserer Kinder gestellt werden. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas und Grundschulen leisten sehr viel. Wir stärken sie weiter in ihren Qualifikationen und in ihrem Engagement durch Fortbildung, Fachberatung und Materialien."
Kindertageseinrichtungen haben seit Anfang der 90er Jahre einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dieser wurde in Form von Leitlinien für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas beschrieben und seit Herbst vergangenen Jahres in der Praxis erprobt. "Mit der Gesetzesänderung wird der Bildungsauftrag weiter konkretisiert", so Erdsiek-Rave. Es gehe darum, wie und was Kinder vor dem Eintritt in die Schule lernen sollen, ohne dabei aber eine Verschulung im Sinne eines festen Stundenplans zu erreichen, so die Ministerin. "Wir wollen eine ganzheitliche und altersgerechte Erziehung und Bildung in den Kitas praktizieren.
Erdsiek-Rave: "Die Gesetzesänderung schreibt darüber hinaus die Zusammenarbeit von Kitas und Grundschulen verbindlich vor." Der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll durch eine bessere Kooperation zwischen Erzieherinnen und Erziehern und den Lehrkräften an den Grundschulen erleichtert werden.
Die von den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden befürchtete Mehrarbeit für das pädagogische Personal und damit verbundene Mehrkosten sieht das Ministerium nicht. Erdsiek-Rave: "In vielen Kitas wird jetzt bereits nach den neuen Leitlinien und Empfehlungen erfolgreich gearbeitet und mit den Grundschulen eng kooperiert. Dies soll nun flächendeckend im Land erfolgen, damit alle Kinder gleiche Chancen für den Schuleintritt haben. Es geht um ein anderes Arbeiten und nicht um Mehrarbeit. Das Bildungsministerium stellt jährlich 200.000 Euro zur Verfügung, um die Fachkräfte auf die andere Arbeit vorzubereiten." Die Bildungsministerin kündigte an, das Land werde mit Blick auf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen die Belastungen und Entlastungen in einigen Jahren überprüfen.
Neu sind auch die Mitwirkungsrechte von Eltern. "Künftig werden sich Eltern in gesetzlich und finanziell abgesicherten Kreiselternvertretungen sowie in der Landeselternvertretung über die einzelne Kita hinaus in die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen einbringen können", betonte die Bildungsministerin. Dafür werden entsprechende Landesmittel ab 2006 bereitgestellt. Im Haushalt 2006 sind dies bis zu 35.000 Euro.
Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Kindertageseinrichtungen weiterhin auch finanziell im großen Umfang. Der Landeszuschuss für die Kitas wird in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr trotz sinkender Kinderzahlen fortgeführt. Die Summe wird über das Hauhaltsstrukturgesetz in den Kommunalen Finanzausgleich überführt. Das Land investiert ebenfalls in die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und baut in den kommenden fünf Jahren mit 27 Millionen Euro die vorschulische Sprachförderung massiv aus.
Das neue Kindertagesstättengesetz soll im Januar 2006 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf geht jetzt an den Landtag, der noch in diesem Jahr in erster und zweiter Lesung darüber beraten soll.
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