Niedersachsen

Die "Dritte Kraft" in Krippen kommt

Das Land Niedersachsen verbessert ab dem 1. Januar 2015 den Personalschlüssel in Krippengruppen und finanziert die so genannte "Dritte Kraft". Im Rahmen eines Stufenplanes erhalten Träger künftig Finanzhilfe in Form einer Pauschale für eine entsprechende Fachkraft.

13.08.2014 Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

"Die ´Dritte Kraft´ kommt - gesetzlich verankert und vollständig vom Land finanziert", kündigte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt bei der Vorstellung der Finanzierungspläne am (heutigen) Mittwoch an. "Wir entlasten damit nicht nur die Träger und verbessern die Arbeitsbedingungen in Krippen, wir setzen damit auch ein deutliches Zeichen für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung!"

Die Kostenkalkulation umfasst einen aufsteigenden Finanzierungsplan, der davon ausgeht, dass im nächsten Jahr bereits mehr als die Hälfte und voraussichtlich im Jahr 2020 alle finanzhilfefähigen Krippengruppen in Niedersachsen mit einer dritten Fachkraft ausgestattet sein werden. Gewährt wird die Pauschale für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Dafür sind folgende Finanzmittel veranschlagt:

2015*

39 Mio. €

2016*

68 Mio. €

2017*

87 Mio. €

2018*

92 Mio. €

2019

104 Mio. €

2020

126 Mio. €

2021

142 Mio. €

*Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung

"Frühkindliche Bildung gehört für mich selbstverständlich zum Bildungsweg eines Kindes dazu", so die Kultusministerin. "Kinder sind wissbegierig und das schon vom ersten Tag an! Ich möchte möglichst früh den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie legen. Investitionen in frühkindliche Bildung sind daher hervorragend investiertes Geld!"

Der Stufenplan zur Finanzierung der dritten Fachkraft sieht vor, dass vom 1. Januar 2015 an eine durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden vom Land finanziert wird. Vom 1. August 2016 an finanziert das Land jährlich aufsteigend weitere drei Stunden, bis die Einführung zum 1. August 2020 abgeschlossen sein wird. Dann übernimmt das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, unabhängig von der Betreuungszeit der Krippengruppe. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestpersonenschlüssel wird deutlich angehoben: In einer Krippengruppe mit maximal 15 Kindern unter drei Jahren werden bislang rechnerisch 7,5 Kinder von einer Fachkraft betreut. Künftig werden es nur noch fünf Kinder pro Betreuungskraft sein, das bedeutet eine 1:5 Relation.

"Kinder können sich besser entwickeln, wenn mehr Zeit und Aufmerksamkeit für sie da ist", ist Kultusministerin Frauke Heiligenstadt überzeugt. "Gerade die Kleinsten brauchen viel Zuwendung. Mit der dritten Kraft wird sich die Betreuungssituation in den niedersächsischen Krippen deutlich verbessern!"


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden