Kinderbildungsgesetz NRW

Entwurf des Landeshaushalts 2012 - für Verbesserungen im Elementarbereich sind keine Handlungsspielräume erkennbar

29.12.2011 Artikel

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Aufgrund des vorgelegten Entwurf des Landeshaushalts 2012 und der Finanzplanung für den Zeitraum 2011 bis 2015 wurde in einer Ausarbeitung der Frage nachgegangen:

Welcher Handlungsspielraum besteht derzeit tatsächlich und ist nach den bisherigen Planungen der Landesregierung vorgesehen, um nicht nur Veränderungen in der ersten Stufe der KiBiz-Revision vorzunehmen, sondern auch im Rahmen der angekündigten "Grund-Revision" im zweiten Schritt weitere Kompensationen von Verschlechterungen zu realisieren und darüber hinaus "echte Verbesserungen" vorzunehmen?

Ergebnis:

Soweit im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushalt 2012 keine zusätzlichen Mittel bereit gestellt werden und auch der in der Finanzplanung fortgeschriebene Ansatz (390 Mio. Euro) nicht nach oben korrigiert wird, ist keine Grundlage dafür gegeben, Kompensationen der Verschlechterungen der Vergangenheit vorzunehmen, Verbesserungen zu realisieren und vor allem auch das zu verändernde Finanzierungssystem, in dem u.a. von unzutreffenden Grundannahmen bei den Personalkostenwerten ausgegangen wird, mit mehr Mitteln auszustatten. Für angekündigte Umsetzung der 2. Stufe der Revision zum 1.8.2013 könnten natürlich auch noch im Landeshaushalt 2013 entsprechende Aufstockungen erfolgen. Es wäre jedoch sinnvoll und notwendig, wenn zu Beginn des Beratungsprozesses auch erkennbar gemacht wird, dass und in welchem Umfang die Landesregierung "zusätzliches Geld in die Hand nehmen will", um die Verbesserungen zu realisieren.


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