Streiklohn eingeklagt!

Erzieherin klagt erfolgreich Streik-Lohn ein!

22.10.2010 Artikel

derwesten.de meldet: In einem Musterprozess vor dem Dortmunder Arbeitsgericht wurde entscheiden, dass die Stadt Dortmund verpflichtet ist, die erst nach einem Jahr geltend gemachten Gehaltskürzungen wegen der Teilnahme am Streik (normale Frist: 6 Monate) zurückzuzahlen und auch Zinsen zu erstatten. Da der Aussage von verdi dieser Prozess als Musterprozess geführt wurde, hoffen nun über 100 Beschäftigte auf Nachzahlungen.

Es ist noch unklar, ob die Stadt Dortmund gegen das Urteil vorgeht und das Landesarbeitsgericht anruft.

Soweit jedoch in anderen Städten vergleichbare Situation entstanden sind, könnte dieses Urteil hilfreich sein.


Weiterführende Links

  • Bericht in derwesten.de

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