Fachkräftemangel durch Arbeitsbedingungen mit bedingt?
26.01.2012 Artikel
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Unter Bezugnahme auf einen Bericht der Westfälischen Rundschau vom 17.1.2012 wird in der Kleinen Anfrage von Herrn Tenhumberg (CDU) an die Landesregierung auf die Unzulänglichkeiten hingewiesen, die eine Tätigkeit im Elementarbereich des Bildungswesens für junge Menschen, Studierende und für ausgebildete Erzieher/Erzieher unattraktiv machen: Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, niedrige Vergütung. Im Zusammenhang mit der Feststellung, dass nicht erkennbar sei, ob und welche Aktivitäten die Landesregierung "zur stärkeren Bildung der bereits im Arbeitsfeld aktiven Personen hat", wird die Landesregierung nach der Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, den Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen, der Abwanderung sowie nach der Situation der Arbeitslosigkeit/offenen Stellen und nach Besetzungsstrategien gefragt.
bildungsklick berichtete am 17.1.dazu.
Kommentar:
Mit dieser Kleinen Anfrage wird an die Fragestellungen zur Fachkraftsituation von Dr. Carolin Butterwegge, Fraktion DIE LINKE, aus der Kleinen Anfrage 1173 vom 29.9.2011, 405 vom 7.2.2011 und die in der Antwort der Landesregierung vom 4.11.2011 gegebenen Auskünfte angeschlossen. In diesen wurde bereits deutlich, dass die Landesregierung kein erkennbares Konzept zur Behebung des Fachkräftemangels verfolgt.
Es ist gut, dass aus der CDU-Fraktion jetzt Fragestellungen aufgegriffen werden, mit denen die Fachkraftsituation im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen betrachtet wird, die, unabhängig von den durch die Tarifvertragspartner "schlecht" ausgehandelte Vergütungsregelung, vor allem durch das Kinderbildungsgesetz erheblich verschlechtert wurden.
Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Landesregierung bei der Beantwortung der Fragestellungen auch auf die Entwicklung bei den befristeten und Teilzeit-Arbeitsverhältnissen in der Zeit vor Gültigkeit des Kinderbildungsgesetzes eingeht und die Veränderungen in den letzten Jahren aufzeigt. Damit würden dann auch Daten vorliegen, um im Rahmen der zweiten Stufe der Revision des Kinderbildungsgesetzes ein Umsteuern bei den Rahmenbedingungen und im Finanzierungssystem begründen und vornehmen zu können, zumal die Landesregierung nach dem Prinzip der "Guten Arbeit" grundsätzlich angemessene Arbeitsbedingungen schaffen will.
Weiterführende Links
- Landtagsdokument: Kleine Anfrage vom 26.1.2012
- bildungsklick berichtete am 17.1.2012
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