KiBiz-Evaluation

KiBiz Revision begann mit untauglichen Mitteln

27.10.2010 Artikel

Aus der Antwort der Landesregierung NRW auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carolin Butterwegge, DIE LINKE, (Drucksache 15/410) geht hervor, dass die Landesregierung davon ausgeht, dass die derzeitige Beteiligung (Regionalkonferenzen, Befragungen) und die Beauftragung eines Beratungsunternehmens ausreichend sind, um damit eine "Generalrevision" des KiBiz vorzunehmen.

Der Beantwortung war auch die Leistungsbeschreibung für das Unternehmen beigefügt, so dass der Umfang und die Details des Auftrages erkennbar sind.

Zu den Befragungen wurde bereits deutliche Kritik geäußert. Die Fragestellungen wurden als nicht aufreichend angesehen, damit Eltern, Leiterinnen und auch anderer Mitarbeiterinnen ihre Erfahrungen mit dem KiBiz ausdrücken können. Es bestehen auch Bedenken gegen den Anspruch über eine Online-Befragung eine Vollerhebung durchführen zu können. (Entsprechend ausführliche Informationen wurden hierzu bereits an anderer Stelle gegeben.)

Deutliche Kritik wird jetzt aber auch in Bezug auf das Vorhaben formuliert, die Auskömmlichkeit der Finanzierung über das mit dem Kinderbildungsgesetz/KiBiz eingeführten Pauschalsystem (= pauschale Abschlagszahlungen zur Abrechnung) auf der Grundlage der über das Internet erfolgten Verwendungsnachweisführung des ersten Jahres der Anwendung feststellen zu wollen. Im ersten Jahr wurden erhebliche Verwerfungen "irgendwie" kompensiert. Es wird vor allem kritisiert, dass nicht geprüft wird, ob die von den Tageseinrichtungen zu erfüllenden Aufgaben, die sich aus dem Bundesrecht, dem Landesausführungsgesetz und der Konzeption der Einrichtung ergeben, überhaupt durch die mit dem KiBiz vorgegebenen Finanzierungsrahmen erfüllt werden können. Bereits bei der Beratung des Gesetzes war darauf hingewiesen worden, dass das Gesetz unterfinanziert sei.

Die Unzulänglichkeit der Bemessung der Pauschalen beruht u.a. auch darauf, dass die durchschnittlichen Gehaltskosten des Jahres 2005 und nicht die um 11 bis 14 % höheren Werte der Feststellungen aus dem Jahr 2006 plus zwischenzeitlicher Gehaltserhöhungen beim Start des Gesetzes im Jahr 2008 berücksichtigt wurde. Neben der Übernahme einer Sachkostenkürzung wurden in die Pauschale auch Verschlechterungen in der personellen Besetzung insbesondere bei der Förderung von Kindern unter 3 Jahren "eingepreist".

Es wird daher reklamiert, dass mit dem bisher verwendeten Ansatz eine Auskömmlichkeit nicht festgestellt werden kann und es daher unangemessen wäre, wenn die Ergebnisse der Befragung und der Datenauswertung für eine Revision des Gesetzes herangezogen würden.

Grundsätzlich müsste zudem geprüft werden, ob überhaupt mit dem Pauschalierungssystem die individuelle Förderung von Kindern sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang wird u.a. darauf hingewiesen, dass entsprechende Vorbehalte deutlich werden, da das KiBiz für Kinder mit Behinderungen, die sehr unterschiedlich sein können, nur eine Pauschale vorsieht.

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sowie eine Einschätzung zu dem Instrument zur Feststellung der Auskömmlichkeit steht zum Herunterladen zur Verfügung.


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