Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz - Revision: Weitere Schritte erst im Jahr 2013 zu erwarten - Überbrückungshilfen sind angelaufen

26.10.2011 Artikel

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Auf dringenden Wunsch von Verbänden ist nach Informationen der Abgeordneten Andrea Asch, Die Grünen, damit zu rechnen, dass die nächste Stufe der KiBiz-Revision nicht bereits zum Kindergartenjahr 2012, sondern erst im darauf folgenden Jahr 2013 in Kraft treten soll. Gründlichkeit vor Schnelligkeit sollen für die Bearbeitung maßgeblich sein.

Es wurde auch bekannt, in welchem Umfang die einzelnen Jugendämter inzwischen Mittel aus dem separaten U3-Landesinvestitionsprogramm, für die U3-Personalkostenpauschale und Abschlagszahlungen für den Elternbeitragsausgleich erhalten haben. 310 Mio. Investitionskosten 112 Mio. U3-Pauschale 138 Mio. Elternbeitragsausgleich

Kommentar:

Die erfolgten Leistungen entsprechen in keiner Weise den tatsächlichen Erfordernissen und bleiben weit hinter den ursprünglichen Ankündigungen zurück.

Dies ergibt sich u.a. dadurch: Die für Investitionen vorgesehenen Mittel in Höhe von 310 Mio. Euro sollen zwar in den kommenden beiden Jahren um ingesamt 90 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Landesförderung bleibt dabei aber nicht nur um 80 Mio. Euro unter der Summe, die das Land nach der Vereinbarung mit dem Bund, der 481 Mio. Euro für NRW bereit gestellt hat, zurück. Die Förderbedingungen wurden durch das Landesprogramm zudem gekürzt, so dass nicht mehr in allen Fällen die erforderlichen baulichen Veränderungen geschaffen werden können.

Die* U3-Pauschalmittel* decken weder die personellen Verschlechterungen ab, die zusätzlich mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes für die Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren eingeführt wurden, noch stellen sie eine tatsächliche "Verbeserung" dar.

Die Ausgleichsregelung für die eingeführte Beitragsbefreiung im 3. Kindergartenjahr ist die Folge einer von der Fachpraxis abgelehnten Einstiegsregelung in die Beitragsbefreiung. Anstelle der Befreiung im letzten Kindergartenjahr hätte diese mit der Inanspruchnahme des ersten Jahres beginnen und in fixen Stufen weitergeführt werden müssen. Unverständlich ist es, dass den Kommunen zudem im Rahmen einer noch offenen gesetzlichen Regelung der Beitragsausfall pauschal und sogar höher als tatsächlich angefallen erstattet werden soll. Nach bisherigen Diskussionen wird eine Erstattungssumme von 150 Mio. Euro angenommen, während die tatsächlichen Beitragsausfälle nach einer im Auftrag des Ministeriums erstellten Berechnung bei etwa 133 Mio. Euro liegen.


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