KiBiz und U-3-Ausbau - Ausgleichzahlungen an die Kommunen
16.12.2011 Artikel
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Nach einem Bericht der Westfälischen Rundschau will das Land NRW den Kommunen ab dem Jahr 2012 "zusätzlich" 100 Mio. Euro für den Krippenausbau zur Verfügung stellen. Dieser Anteil soll bis zum Jahr 2018 wegen des weiteren Ausbaus auf 200 Mio. Euro anwachsen. Auf diese Lösung sollen sich Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land im Grundsatz geeinigt haben. In dem Bericht wird erläuternd darauf hingewiesen, dass NRW mit einer Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren mit 15,9 % das Schlusslicht in der Bundesrepublik sei und NRW bis zum Jahr 2013 für 32 % der Kleinkinder einen Platz zur Verfügung stellen müsse.
Kommentar:
Eine Regelung über zusätzliche Leistungen des Landes an die Kommunen ergibt sich nach dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes vom 12.10.2010, in dem festgestellt wurde, dass die Bestimmungen aus dem Landesausführungsgesetz (Kinderbildungsgesetz) das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verletzte und das Land bei der Übertragung von neuen Aufgaben auch gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich sicherstellen müsse. Dies sei im Zusammenhang mit der Neufassung des Landesausführungsgesetzes nicht berücksichtigt worden. Insofern hatten die Klagen von 17 kreisfreien Städten und 2 Kreisen Erfolg.
Dabei haben sich die Kommunen auf das Konnexitätsprinzip (Konnexitätsausführungsgesetz NRW 2004 in der Fassung von 2009 und Artikel 78 Landesverfassung NRW) berufen. Nach diesem Prinzip soll vermieden werden, dass ein Dritter zu Lasten eines anderen Festlegungen trifft. So wird haben sich Kommunen in den Einlassungen bei der Neufassung des KiBiz und auch bei der ersten Stufe der Revision ihrer Spitzenverbände gegen die Verpflichtung des Landes zum Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren ausgesprochen, aber auch gegen Verbesserungen in der personellen Besetzung in Tageseinrichtungen gewendet. Während grundsätzliche Verbesserungen der personellen Besetzung noch in dem Referentenentwurf des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes enthalten waren, wurde diese Regelung nach massivem Protest der kommunalen Spitzenverbände gestrichen und durch eine im Gesamtvolumen wesentlich geringere Sonderförderung mit einer Spezialpauschale ersetzt, deren Kosten alleine das Land trägt. Damit haben die Spitzenverbände qualitative Verbesserungen ab 1.8.2011 verhindert.
Auch wenn es unverständlich ist, dass die maßgeblichen Landesregierungen im Vorfeld von Gesetzesinitiativen entsprechende Neuregelungen nicht mit den Kommunen abgestimmt und dafür gesorgt haben, dass die Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung erhielten, so ist es unangemessen, dass ich die Kommunen aus der unmittelbar bei ihnen liegenden Verpflichtung "stehlen" wollen, ausreichend viele und qualitativ angemessen ausgestattet Angebote zu schaffen. Diese Verpflichtung obliegt den Kommunen/Jugendämtern seit dem Jahr 1996, so dass sie ausreichend Zeit gehabt hätten, auch für die Sicherung des Rechtsanspruchs für alle Kinder ab dem 1.8.2013 mit Hilfe der Bundesmittel und einer ergänzenden Landesförderung tätig zu werden.
Im übrigen der Hinweis in dem WR-Beitrag, dass bis 2013 - nur - für 32 % der Kinder ein Platz zu schaffen sei, irreführend, da im Sozialgesetzbuch überhaupt keine Quotierung vorgesehen ist. Eine Quote wurde lediglich im Rahmen des Krippengipfels 2007 verabredet, um die Bundesmittel von 4 Mrd. Euro für den U-3-Ausbau auf die Bundesländer zu verteilen. Es wurde dabei von dem Schätzwert einer 35 %igen Versorgungsnotwendigkeit ausgegangen, jedoch faktisch so lange Quoten hin und her geschoben, bis die Verteilung der fixen Förderungssumme von 4 Mrd. Euro "passte".
Angesichts dieser Situation sollte in dem am 19.12.2011 anberaumten "NRW-Krippengipfel" sehr deutlich angesprochen werden, dass vor allem die Kommunen eine Ausbauverpflichtung zu erfüllen haben und sich nicht unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip zurücklehnen können. An anderen Stellen reklamieren Kommunen gerne ihre primäre Zuständigkeit. Sie sind die Leistungsverpflichteten bei der Bereitstellung von Angeboten für Kindern durch Tagseinrichtungen und die Kindertagespflege. Also sollten sie auch von sich aus tätig werden.
Andererseits sollte das Land die Kommunen in den Stand setzen, den Ausbau voranzutreiben, mehr Mittel bereit zu stellen und dabei auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen zu berücksichtigen. Das Land sollte insofern ein eigenes zusätzliches Landesausbauprogramm für Investitionen und den qualitativen Ausbau auflegen, die für den Ausgleich nicht benötigten 50 Mio. Euro für den qualitativen Ausbau jetzt verwenden (Hinweis: Nach dem Urteil vom 12.10.2010 hatte die Landesregierung vorsorglich 150 Mio. Euro für evtl. Ausgleichsleistungen zurückgelegt.). Außerdem wäre es angemessen, wenn sich das Land zukünftig umfangreicher an der laufenden Betriebskostenförderung beteiligte, die derzeit (§ 21 KiBiz) zwischen 30 und 38,5 % liegt und sich aufgrund der jetzt vorgesehenen Ausgleichzahlungen nur geringfügig erhöht. Eine Orientierung könnte dabei die Regelung des Landes Baden-Württemberg sein, zumal dort 68 % der laufenden Kosten für Kinderkrippen übernommen werden und 444, bzw. 477 Mio. Euro zusätzlich an Kommunen fließen sollen. (Diese Summen bedürfen natürlich einer weiteren zusammenhängenden Würdigung.)
In einer aktuellen Information des didacta-Verbandes vom Tage wurde auf die Mitteilung vom 12.12.2011 aufmerksam gemacht:
www.didacta.de/812_Einigung-ueber-Kleinkindbetreuung-in-Baden-Wuerttemberg-unterzeichnet.php
" ..... Gemeindetagspräsident Roger Kehle meinte, die grün-rote Landesregierung habe Bremsklötze beim Ausbau der Betreuungsplätze weggeräumt. Nach dem nun gefundenen Kompromiss sollen im kommenden Jahr 444 Millionen Euro, im Jahr 2013 dann 477 Millionen Euro vom Land an die Kommunen fließen. Von 2014 an gelte dann, dass das Land 68 Prozent der laufenden Kosten für die Kinderkrippen übernehme. Der Vizepräsident des Landkreistags, Joachim Walter, sagte: "Wir sind sehr dankbar, dass es gelungen ist, diese schwierigen finanziellen Fragen einvernehmlich zu klären."
Insofern: In NRW gibt es nicht nur in Bezug auf die Anzahl und Qualität der Plätze einen Nachholbedarf. Dies ist nur Ausdruck eines noch unzulänglichen Engagements des Landes und der Kommunen.
Weiterführende Links
- Nachrichten des didacta-Verbandes
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