Kinderbildungsgesetz NRW

Kinderbildungsgesetz - CDU fordert im Ergebnis die Ausweitung der Kindpauschalförderung für die Buchungszeit 45 Stunden

05.02.2012 Artikel

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Der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Tenhumberg, hat unter Bezugnahme auf die Situation im Kreis Borken die zuständige Ministerin gefragt, ob bedarfsgerechte Angebote gegeben sind, wenn aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend viele 45-Stunden-Betreuungszeiten finanziert werden.

Die Fragestellung wird auf der Internetseite von Herrn Tenhumberg, CDU, genannt:

"Wie kann eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung im Kreis Borken gegeben sein, wenn in bestimmten Bereichen landesweit eine 4-Prozent-Regelung gilt? Das möchte der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Tenhumberg wissen und hat sich mit einem Brief an das zuständige Landesministerium gewandt."

Kommentar:

Mit dieser Anfrage hat Herr Tenhumberg, CDU, die Ministerin quasi dazu aufgefordert, die ab 1.8.2011 geltende Regelung, die bereits im Vorfeld der Beschlussfassung heftig kritisiert wurde, aufzuheben und die Landesförderung so auszuweiten, dass eine entsprechende Aufstockung des Landeshaushalts für den Bereich Tageseinrichtungen und Tagespflege erfolgt.

Es wäre zu begrüßen, wenn die CDU-Landtagsfraktion insofern dazu beitragen würde, dass mit der Zustimmung zur Erhöhung der Landesförderung nicht nur bedarfsgerechtere Angebote von den Jugendämtern bei ihren Planungen berücksichtigt werden können, sondern die Einrichtungen zusätzliche Mittel erhalten. So wird vor allem von den Mitarbeiterinnen der Druck genommen, trotz fehlender Finanzierung den Kindern einen längeren Aufenthalt in der Einrichtung zu ermöglichen. Eile ist geboten, da die Jugendämter ihre Planungen bis zum 15.3.2012 angegeben haben müssen!

Eine Zustimmung zu einem erhöhten Landesförderanteil und damit für höhere Ausgaben des Landes könnte auch dazu beitragen, die in der Vergangenheit erfolgten Kürzungen endlich zu kompensieren, damit die u.a. mit dem KiBiz vorgenommenen zusätzlichen Verschlechterungen zurückgenommen werden können und überfällige Verbesserungen der Rahmenbedingungen erfolgen können. Dies könnte durch zusätzlich ergänzende Förderungen erfolgen, so wie das Land die U3-Pauschale aus Landesmitteln bereitstellt und auch im Rahmen der avisierten 2. Stufe der KiBiz-Revision erfolgen.


Weiterführende Links

  • Hinweis zur Initiative von Bernhard Tenhumberg, CDU

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