Kinderbildungsgesetz NRW: Investitionsmittel für den U3-Ausbau reichen nicht!
15.01.2011 Artikel
In einer Übersicht des Bundesministeriums zum Mittelabruf, Stand: 6.12.2010, zum Sonderprogramm "Kinderbetreuungsausbau" wurde in Bezug auf die Situation in NRW bereits deutlich, dass von den 481 Mio. Euro, die im Sondervermögen für NRW vorgesehen sind, bisher 248 Mio. Euro abgerufen, jedoch, und dies ist die "strategisch" wichtige Zahl, bereits 361 Mio. Euro bewilligt wurden.
Insofern standen zum Zeitpunkt 6.12.2010 für den weiteren Ausbau nur noch 120 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung.
In der jetzt vorliegenden Übersicht für alle Jugendamtsbereiche in NRW, Stand: 30.12.2010, wird überdeutlich, dass die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um den Ausbau sichern zu können:
Von den bereitstehenden 481 Mio. Euro Bundesmitteln wurden bereits rd. 386 Mio. Euro bewilligt, so dass nur noch 100 Mio. für die Verdoppelung der Platzzahl (erreichter Ausbaustand Tageseinrichtungen und Tagespflege 2010: 14 % - Mindestquote 2013: 35 %) zur Verfügung stehen!
Anmerkungen:
Zur Abdeckung des Antragsvolumens von rd. 662 Mio. Euro fehlen 181 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln, da durch das Bundessonderprogramm NRW bisher nur 481 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden!
Angesichts dieser Datenlage wird erkennbar, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind und die Landtagsdiskussion um die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzliche Landesmittel wenig verständlich ist.
Im übrigen darf nicht vergessen werden, dass nicht nur ein Investitionsbedarf für zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren besteht, sondern auch die bestehenden Einrichtungen saniert und an veränderte Aufgabenstellungen, z.B. stärkere Einbeziehung der gesamten Familie (Stichwort: Häuser für Kinder und Familien) angepasst werden müssten!
Keine Kommentare vorhanden