Kopieren ist kein Kavaliersdelikt

(me). Wer morgens in der U-Bahn neben Schülern sitzt, staunt häufig nicht schlecht, wie viele CDs ohne regulären Aufdruck da den Besitzer wechseln. Urheberrechtsverstöße nehmen zu. Betroffen sind nicht nur Musiklabels, sondern immer häufiger auch Buchverlage.

11.05.2005 Artikel
  • © klett

Unter dem Benutzernamen "Gummieva" loggte sich im vergangenen Jahr eine Lehrerin aus dem Rheinland beim Internet-Auktionshaus Ebay ein und bot Kopien urheberrechtlich geschützter Arbeitsbücher aus dem Ernst Klett Verlag an. Im Internet war "Gummieva" bestens beleumundet: Die Quote ihrer "Positiven Bewertungen" gab Ebay mit 99,5% an, was heißt, dass nahezu alle, die Produkte bei Gummieva erworben hatten, mit Versandabwicklung und Ware zufrieden waren. Nicht zufrieden war der Ernst Klett Verlag, der Testkäufe durchführte und dadurch herausfand, dass die angebotenen Werke keineswegs - wie von "Gummieva", einer Lehrerin, behauptet - "eigene Mitschriften" waren, sondern Kopien der Originalwerke, die - je nach Kundenwunsch - entweder auf Papier oder als gescannte jpg-Dateien verschickt wurden. Der Stuttgarter Verlag beauftragte eine Anwaltskanzlei mit der Verfolgung der Angelegenheit.

Razzien in Kopierläden

"Leider kein Einzelfall", so Michael Schmitt aus der Klett-Rechtsabteilung, der in den letzten Jahren einen starken Anstieg von Urheberrechtsverstößen beobachten konnte. Bei den Rechteinhabern herrscht seit etwa zehn Jahren große Einigkeit darüber, dass sie gegen die Delikte vorgehen müssen, weil das Ausmaß - insbesondere in der Tonträgerbranche - ein Niveau erreicht hat, das für viele Anbieter von Musik und Filmen existenzbedrohend ist. Bei den Schulbuchverlagen enden die Vorgänge in der Regel mit einer Abmahnung, die für den Beschuldigten durchschnittliche Kosten in Höhe von 2000 Euro verursachen.

Doch das Internet ist keineswegs der einzige Vertriebskanal von Raubkopien. So wurde das Klett-Spanisch-Lehrwerk "Caminos" von einem Copyshop in Dresden sogar als Stapelware angeboten. Der Betreiber wurde Ende letzten Jahres vom Amtsgericht Dresden verurteilt - allerdings nur zu 30 Tagessätzen à 40 Euro. "Davon geht", so Schmitt, "kaum eine abschreckende Wirkung aus." Dabei heißt es im §108a des Urhebergesetzes, dass ein gewerbsmäßiger Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen muss.

Ganz geschlossen soll die Dresdener Akte noch nicht sein. Dem Vernehmen nach liegen der Staatsanwaltschaft Zeugenaussagen vor, die Mitarbeiter der Hochschule belasten: Sie sollen den Studierenden Hinweise auf Kopierläden gegeben haben, in denen sie die illegal vervielfältigten Unterrichtswerke erwerben können. Um Beweismaterial zu sichern, fanden deshalb in einigen Shops Razzien statt.

Illegale Klausurvorbereitung

Besonders kurz vor den Abiturklausuren nehmen die Angebote von Lehrermaterialien im Internet zu. Kürzlich wurde bei Ebay ein Titel, der normalerweise nur mit Schulstempel abgegeben wird und dann preisgebunden zwischen 15,50 und 16 Euro kostet, zum Preis von 101,50 Euro versteigert. Das ist zwar kein Urheberrechtsverstoß, zeigt aber, dass mit den Hoffnungen von gefährdeten oder besonders ehrgeizigen Schülern gute Geschäfte gemacht werden können. Kommen den Schulbuchverlagen derartige Angebote zu Ohren oder werden sie misstrauisch, weil einzelne Lehrkräfte die Materialien in mehreren Exemplaren bestellen, wird eine Liefersperre verhängt. In einigen Fällen umgingen die gemaßregelten Lehrkräfte diese Beschränkung, indem sie auf die illegale Vervielfältigung auswichen.

Nur wenige schwarze Schafe

Klett-Justitiar Schmitt betont, dass es insgesamt nur wenige "schwarze Schafe" unter den Lehrkräften gebe. Umso wichtiger sei es, gegen diese vorzugehen, "weil ihr Verhalten in doppelter Hinsicht wirtschaftlichen Schaden verursacht": Der Verlag verliert durch die Kopien einen Teil seines Umsatzes. Dazu kommt, dass Lehrende, die mit Hilfe der Lehrermaterialien Klausuren zusammenstellen, verärgert reagieren: Sie können sich nicht mehr darauf verlassen, dass die von den Schulbuchverlagen eigentlich exklusiv angebotenen Informationen nicht in Schülerhände geraten.

Geringes Unrechtsbewusstsein

Trotz zahlreicher Aufklärungsversuche durch das Bundesjustizministerium, den Schulbuchverband VdS Bildungsmedien e. V. und andere Institutionen gelten Urheberrechtsverstöße bei vielen immer noch als Kavaliersdelikte. Bestenfalls. Etliche wollen die Notwendigkeit des Urheberschutzes überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein Blick in einschlägige Foren und Blogs zeigt.

Der VdS Bildungsmedien gibt mit seiner Broschüre "Alles, was Recht ist. Das neue Urheberrecht - Erläuterungen für den Unterrichtsalltag" einen praxisnahen Einstieg in das Thema. Daraus geht beispielsweise hervor, dass Auszüge aus einem Roman oder auch ein Gedicht auf einem Server so abgelegt werden dürfen, dass einzelne Klassen per Passwort darauf zugreifen können. Nicht auf solche Weise verbreitet werden dürfen hingegen sämtliche Inhalte aus Schulbüchern oder anderen speziell für den Unterricht hergestellten Materialien. Schulen, die diese Inhalte trotzdem digital nutzen möchten, müssen zuvor die Einwilligung des betroffenen Verlags einholen. "

Fazit

Wer illegale Kopien vertreibt bringt die Urheber um den verdienten Lohn für ihr geistiges Eigentum, schädigt die Verlage und macht sich strafbar. Außerdem trägt jede Raubausgabe dazu bei, dass die Originale immer teurer werden.

Service

Um den Gesetzgebungsprozess zur Novellierung des Urheberrechts (UrhG) transparent zu machen, hat das Bundesjustizministerium die Kampagne "Kopien brauchen Originale" gestartet. Weil die Neugestaltung des UrhG die zukünftige Entwicklung des Internets entscheidend betrifft und möglichst viele Betroffene im Rahmen der so genannten kooperativen Gesetzgebung in den Novellierungsprozess integriert werden sollen, wurden unter der Adresse www.kopien-brauchen-originale.de diverse Foren eingerichtet, die eine Diskussion verschiedenster Internetnutzer ermöglichen. Außerdem sind auf der Seite allgemeine Informationen über den Stand der UrhG-Novelle abrufbar.

Ansprechpartner

Michael Schmitt
Justitiar Ernst Klett AG Rotebühlstraße 77
70178 Stuttgart
Telefon: 07 11-66 72-11 72
Fax: 07 11-66 72-20 49

www.klett.de

Erstveröffentlichung:

Klett Themendienst


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