Kinderbildungsgesetz NRW

Krippen-Ausbaubedarf-Quoten entstammen der politischen Phantasie

29.12.2011 Artikel

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Alle Kinder , die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben nach dem geltenden Recht (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe ) ab dem 1.8.2013 einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder durch Kindertagespflege.

Grundlage für diesen Anspruch ist der § 24 in der Fassung ab 1.8.2013, in dem in den Absätzen 2 und 3 geregelt ist:

"(2) Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend." (.... Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.)

"(3) Ein Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden."

Damit ist u.a. gesichert, dass für alle Kinder bedarfsgerechte, also ausreichend viele und qualitativ optimale Angebote zur Verfügung stehen müssen. Nebenbei wird auch deutlich, dass auch eine bedarfsgerechte Anzahl von Ganztagsplätzen zur Verfügung gestehen muss. Insofern ist die im Rahmen der KiBiz-Revision NRW vorgenommene Deckelung von Plätzen mit einer Betreuungszeit von 45 Stunden eigentlich mit dem geltenden Bundesrecht nicht vereinbar.

Vor allem wird jedoch deutlich, dass der Hinweis auf eine im Jahr 2013 zu erfüllende "Zielquote", die von der Landesregierung für NRW mit 32 % benannt wird und nach der ein Ausbau von 144.000 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vorzusehen, der politischen Phantasie entspricht und als Märchen anzusehen ist, zumal es für diese Geschichte keine Wurzeln in der Realität gibt.

Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Landesregierung NRW und auch die Regierungskoalition ihre Planungen berichtigt, zumal sie selbst noch bei dem Krippengipfel am 19.12.2011 von unzutreffenden Grundlagen ausging, in dem sie in der Präsentation wiederholte, dass nach der "Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm 'Kinderbetreuungsfinanzierung' 2008 - 2013 die Zielgröße 35 % bundesweit und für NRW 32 % = rund 144.00 Plätze< /STRONG > maßgeblich sei.

Diese dargestellte Grundlage nicht zutreffend. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, fehlt bei der Aufzählung der Grundlagen der Hinweis auf den EU-Barcelona-Beschluss des Jahres 2002, nach dem die Mitgliedsländer aufgefordert waren, bis zum Jahr 2010 für 1/3 aller Kinder Angebote zu realisieren. Über diesen Beschluss hatte die damalige Europaministerin Hannelore Kraft den Landtag in Kenntnis gesetzt.

Um das Märchen über die zu erfüllende Ziel-Quote aufzulösen, wird auszugsweise aus dem Beitrag von Prof. Sell "Zwischenbilanz im Krippenausbau 2011", der in der Zeitschrift "kindergarten heute" 5/2011, Seite 12, veröffentlich wurde, zitiert:

"Ausbauziel: wieso ausgerechnet 35 Prozent?

Angeblich sollen 35 Prozent ab 2013 ausreichen, um bedarfsdeckende Angebote zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hier um ein lehrreiches Beispiel, wie sich Dinge verselbständigen können.

Aufgetaucht sind die 35 Prozent Versorgungsangebot für unter dreijährige Kinder beim Krippenkompromiss 2007. In erster Linie geht es hier um die finanztechnische Größe. Man stand damals vor der Frage, was der Ausbau der Angebote kosten wird. Ein entscheidender Aspekt des Krippenkompromisses war die Bereitschaft des Bundes, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Das war ein fundamentaler Positionswechsel. Denn bis dahin wurde die finanzielle Beteiligung des Bundes stets kategorisch abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass es sich hier um eine reine kommunale Aufgabe handele.

Jetzt stand der Bund vor der Frage, was ihm das Ganze kosten würde. Um einschätzen zu können, wie viele Eltern überhaupt eine Betreuung in Anspruch nehmen würden, griff man auf die Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) von 2005 zurück. Dort waren Eltern hinsichtlich ihrer Betreuungswünsche befragt worden.

Die ermittelten Werte "korrigierte" man um etwas 10 Prozent nach unten mit der Begründung, dass einige Eltern letztlich doch auf die Realisierung ihres Betreuungswunsches verzichten werden. Das Ergebnis lautete 35 Prozent und man beschloss, dass damit der Bedarf abgedeckt sei.

Um die erforderlichen Plätze insgesamt zu ermöglichen, wurde anschließend ein Gesamtbudget in Höhe von 12 Milliarden Euro errechnet, das zu je einem Dritten auf den Bund, die Bundesländer und die Kommunen verteilt wurde."

Damit ist nicht nur deutlich, dass die Quote nichts mit der Bereitstellung "bedarfsgerechter" Angebote zu tun hat und die bisherigen Planungen dringend korrigiert werden müssen. Es wird aber auch deutlich, dass in NRW nicht nur die Kommunen sondern auch das Land gefordert ist, seinen Anteil an der Finanzierung zu erhöhen, zumal das Land nicht mal den 2007 vereinbarten gleichhohen Anteil bereitgestellt hat (Der Bund hat für NRW 481 Mio. Euro vorgesehen - das Land NRW aber bisher nur 400 Mio. Landesanteil bereitgestellt).

Insofern ist es jetzt an der Zeit, einige "Krippen-Märchen" in NRW aufzuklären und "Realitäten" zu schaffen.


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