Neue Rechtschreibung zum 1. August verbindlich

(bikl/SPIEGEL ONLINE) Die unstrittigen Teile der Rechtschreibreform sollen wie geplant zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Das haben die Kultusminister der Bundesländer einstimmig beschlossen. In Streitfällen, zu denen in nächster Zeit noch Änderungsvorschläge des Rates für die deutsche Rechtschreibung zu erwarten sind, soll von den Lehrern in den Schulen weiterhin "Toleranz geübt" werden. Das heißt, abweichende Schreibweisen sollen nicht als Fehler gewertet werden, bis die Verhandlungen mit dem Rat für deutsche Rechtschreibung zu Ende geführt sind. Dies erfuhr die dpa aus Teilnehmerkreisen der Kultusministerkonferenz (KMK) in Quedlinburg.

02.06.2005 Artikel

Damit hat die Ministerrunde schon zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz einen Kompromiss gefunden, um die heftig umstrittene Rechtschreibreform doch noch zum 1. August verbindlich in Kraft treten zu lassen - trotz der in den vergangenen Monaten zum Teil heftig vorgetragenen Einwände aus Politik, Wissenschaft und Kultur.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung unter dem Vorsitz von Hans Zehetmair tagt morgen in Mannheim und wird sich mit den strittigen Regeln der Reform befassen. Das Inkrafttreten der neuen Rechtschreibung zum 1. August sieht Rat-Mitglied Theodor Ickler, einer der vehementesten Reformgegner, gegenüber der Zeitung "Die Welt" als "eine Missachtung des Rates". Und weiter: "Es ist Unsinn, dass diejenigen Teile der Neuregelung, die vom Rat nahezu beschlussreif ausdiskutiert sind, auf die lange Bank geschoben werden, während andere, ebenso problematische Teile, die der Rat noch gar nicht in Angriff genommen hat, am 1. August verbindlich werden sollen." Der Erlanger Sprachwissenschaftler und Hochschullehrer vermutet hinter der KMK-Entscheidung die Einflussnahme Dritter: "Leider haben einmal mehr die Interessen der Schul- und Wörterbuchverlage über die Forderung nach sprachlicher Korrektheit gesiegt."

Tatsächlich wird in den Schulen bereits seit fünf Jahren nach dem neuen Regelwerk unterrichtet und die Lehrwerke sind entsprechend angepasst. Die Kultusminister haben vor diesem Hintergrund für alle Beteiligten, also Schüler, Lehrer und Eltern, die Möglichkeit geschaffen, auf den geltenden Grundlagen weiter zu arbeiten. Gleichzeitig können die geplanten Stellungnahmen des Rates und die Anhörungen der Verbände ohne Zeitdruck erarbeitet und durchgeführt werden.

Siehe auch die Erklärungen der vergangenen Monate im Bildungs-Special "Rechtschreibreform"


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