Niedersachsen erstellt Leitfaden für kommunale Bedarfsplanung in Kitas
Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Leitfaden für die kommunale Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung veröffentlicht.
20.10.2023 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches KultusministeriumDie Handreichung ist ab sofort online verfügbar. Sie veranschaulicht auf niedrigschwellige Weise, wie eine vorausschauende Jugendhilfeplanung gestaltet werden sollte und welche Punkte im Planungsprozess zu beachten sind.
Damit werden die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen sowie bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs landesseitig unterstützt. Die kommunale Bedarfsplanung ist in der Regel sehr komplex. Die Erfassung der aktuellen Situation, Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sowie die Vorausberechnung der erforderlichen Zahl an Betreuungsplätzen stellen Kommunen oftmals vor große Herausforderungen. Mit dem neuen Leitfaden sollen die örtlichen Träger künftig bei ihren Aufgaben unterstützt werden. Doch auch für die Landesverwaltung sind qualitätsgesicherte Daten wichtig, um Fördermaßnahmen passgenau adressieren zu können.
Konkret beinhaltet der Leitfaden folgende Schwerpunkte:
- Aufgaben, Planungsverantwortung und rechtliche Regelungen der Bedarfsplanung,
- Anforderungen an die Analyse von Bevölkerungsdaten, Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse von bestehenden Betreuungsplätzen sowie an die Unterscheidung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (auch unter Berücksichtigung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung),
- Erfassung von aktuellen Bedarfen in Abgrenzung zum Angebot bzw. den belegten Plätzen,
- Fortschreibung von Betreuungsbedarfen,
- Berechnung und Erstellung von Bedarfszahlen sowie deren transparente Darstellung.
Hier finden Sie den vollständigen Leitfaden.
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