Betreuungsumfang

NRW: Jedes zweite Kind unter 6 Jahren ist 45 Stunden pro Woche in Tagesbetreuung

Wie IT.NRW mitteilt, war bei den unter 6-Jährigen am zweithäufigsten ein Betreuungsmodell von mehr als 25 bis zu 35 Stunden vertreten. Rund 42 % der Kinder belegten dieses Betreuungsmodell. Einen Betreuungsumfang von mehr als 35 bis unter 45 Stunden hatten rund 3 % der betreuten unter 6-jährigen Kinder.

18.11.2025 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Landesbetrieb IT.NRW
  • Gruppe Kinder sitzt auf Sitzkissen und hebt lachend die Hand. © Adobe Stock Bei den unter 6-Jährigen waren regionale Unterschiede in den Betreuungsumfängen zu beobachten.

Der durchschnittliche Betreuungsumfang von Kindern unter 6 Jahren in Kitas und Tagespflege hat sich in den letzten 10 Jahren um mehr als eine Stunde pro Woche erhöht. Im Jahr 2025 waren unter 6-Jährige im Schnitt 39,7 Stunden pro Woche in Kindertagesbetreuung. 2015 hatte der durchschnittliche Betreuungsumfang in NRW bei 38,4 Stunden pro Woche gelegen. Der durchschnittliche Betreuungsumfang pro Tag lag 2025 damit bei knapp 8 Stunden; 2015 waren es täglich 7,7 Stunden gewesen.

Regionale Unterschiede bei Betreuungsumfängen – Köln mit höchstem und Gelsenkirchen mit niedrigstem Betreuungsumfang

Bei den unter 6-Jährigen waren regionale Unterschiede in den Betreuungsumfängen zu beobachten: So hatten knapp drei Viertel aller betreuten Kinder in Köln einen Betreuungsumfang von 45 Stunden und mehr; das war NRW-weit der höchste Anteil. Es folgten Düsseldorf mit

69,0 % und Münster mit 68,1 %. Anteilig die wenigsten betreuten Kinder mit Betreuungsumfängen von über 45 Stunden pro Woche gab es in Gelsenkirchen mit 29,0 %, dem Kreis Warendorf mit 29,5 % und dem Kreis Euskirchen mit 30,5 %.

Insgesamt waren zum Stichtag 1. März 2025 rund 650.000 Kinder unter 6 Jahren in Kindertagesbetreuung. Von ihnen besuchten rund 593.000 Kinder eine Kindertageseinrichtung und rund 57.000 eine Tagespflege.

Methodische Hinweise

Maßgeblich für die Ergebnisse zur Betreuung sind die „Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen” zum Stichtag 1. März sowie die „Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege” mit gleichem Stichtag.

Aktuell stellen fast 11.000 Kindertageseinrichtungen sowie mehr als 14.000 Tagesmütter und -väter mit ihren Meldungen zu den Statistiken die Grundlage für eine umfassende Darstellung. Diese umfassen die Zahl der betreuten Kinder und der betreuenden Personen.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2025) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder und nicht die der vorhandenen Plätze ermittelt wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht seit 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht seit 1996 ab Vollendung des dritten Lebensjahres.

Ergebnisse für Regierungsbezirke/kreisfreie Städte und Kreise/ Städte und Gemeinden finden Sie hier.

Ansprechpartner

Landesbetrieb IT.NRW

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