Rechtsanspruch für unter Dreijährige kann nicht flächendeckend erfüllt werden
Statement von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschern Städtetages, zur Diskussion um die Zahl fehlender Plätze für den Ausbau der Kinderbetreuung:
25.02.2013 Pressemeldung Deutscher Städtetag"Die Städte rechnen mit einer deutlich größeren Versorgungslücke bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige als die Landkreise. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist in den Städten und im ländlichen Raum sehr unterschiedlich, er liegt in vielen Landkreisen deutlich niedriger. Vor allem in großen Städten ist von einem Betreuungsbedarf von 40 bis 50 Prozent und mehr auszugehen. Das sind Werte, die erheblich über den durchschnittlichen Annahmen von Bund und Ländern für das Kinderförderungsgesetz liegen. Der Rechtsanspruch wird vor diesem Hintergrund zum 1. August 2013 in einem Teil der Großstädte trotz größter Anstrengungen nicht voll erfüllt werden können.
Die Kommunen haben beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bereits große Fortschritte erzielt. Zwischen 2006 und 2012 hat sich die Anzahl der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und in der Tagespflege fast verdoppelt. Die Städte tun alles, um aktuell und in den nächsten Monaten möglichst viele weitere Plätze zu schaffen. Ende März 2012 fehlten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch rund 220.000 Plätze. Inzwischen ist die Lücke mit Sicherheit kleiner geworden, um die voraussichtlich benötigte Platzzahl von 780.000 zu erreichen.
Nach allem, was wir aus der großen Zahl namhafter Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages wissen, wird die Lücke bis zum Sommer aber angesichts des hohen Betreuungsbedarfs noch nicht flächendeckend geschlossen sein, sondern wird der Ausbau weitergehen. Die deutschen Städte treiben den Ausbau der Betreuung mit Hochdruck weiter voran und entwickeln dabei auch pragmatische und innovative Lösungen, die kurzfristig realisierbar sind und Eltern und Kindern gerecht werden."
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