Kinderbildungsgesetz NRW

U3-Ausbau in NRW mit Bundesmittel und Landesmitteln

03.02.2012 Artikel

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Nach einer Information der Kinder- und Familienpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE Grünen, Andrea Asch, stehen den Kommunen noch nicht verbrauchte Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung. 75 (von insgesamt 482) Mio. Euro können von den Jugendämtern beantragt werden. Eine Übersicht zeigt die entsprechenden Werte je Jugendamt an. Zusätzlich stehen den Jugendämtern noch 95 Mio. Euro aus dem Landesausbauprogramm (Gesamtvolumen 400 Mio. Euro) zur Verfügung, wenn der Haushalt 2012 eine Mehrheit im Parlament findet. (Entscheidung 28.-30.3.2012). Zudem ist durch Klarstellungen des Ministeriums gesichert, dass U-3-Plätze sofort nach Fertigstellung genutzt werden können (und nicht erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres) und die mit der KiBiz-Revision aus Landesmitteln finanzierte U3-Pauschale auch ungekürzt für das komplette Kindergartenjahr als "Ganzjahrespauschale" gezahlt wird.

Kommentar:

Mit den Klarstellungen wird deutlich, dass es "Restmittel" gibt, die für den bisher unzulänglichen Ausbau eingesetzt werden können. Konkret werden damit die Jugendämter aufgefordert, entsprechende Mittel zu "binden". Es wird aber auch deutlich, dass diese Mittel nicht ausreichen werden, bedarfsgerechte Angebote in NRW zu schaffen, da z.B. mit den restlichen Bundesmitteln (75 Mio.) und den noch nicht gesicherten Landesmitteln (95) Mio. die - alleine an der unzulänglichen selbst gesteckten Betreuungsquoten-Zielmarke von 32 % - fast erforderliche Verdoppelung des Platzangebotes nicht zu erreichen ist. (Bedarfsdeckungsquote März 2011: 15,6 %).

Insofern müssten, wenn das Ausbautempo beschleunigt werden soll und die Jugendämter langfristig gesicherte Finanzierungsgrundlagen haben, jetzt zusätzliche Mittel bereit gestellt werden, damit in NRW tatsächlich in quantitativer und qualitativer Hinsicht ein "bedarfsgerechtes" Angebot geschaffen werden kann, zumal "alle" Kinder ab dem 2. Lebensjahr ab 1.8.2013 einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder durch Kindertagespflege haben.

Auch wenn es zu begrüßen ist, dass die zusätzliche U-3-Pauschale als Ganzjahrespauschale zur Verfügung steht, so ist einerseits die damit verbundene Aufstockung von "Ergänzungskraft-Stunden" unzulänglich, um die Verschlechterungen der Vergangenheit zu kompensieren und andererseits die Inanspruchnahme überhaupt nicht in dem erforderlichen Maße gesichert, da diese nur für die Kinder erfolgen kann, die noch am März des Folgejahres (also erstmals 2012) unter 3 Jahre alt sind.


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