BAföG-Mittel gehören in die Hochschulen
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Länder heute in Lübeck aufgefordert, den überwiegenden Teil der so genannten BAföG-Entlastungsmittel zu einer echten Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen einzusetzen. Davon könne nach den bisherigen Planungen aber keine Rede sein.
07.11.2014 Pressemeldung HochschulrektorenkonferenzIn einigen Ländern werden die Mittel, die durch die vollständige Übernahme des BAföGs durch den Bund frei werden, den Hochschulen vollständig vorenthalten. Eine ganze Reihe anderer Länder investiert deutlich zu wenige Mittel in ihre Hochschulen. Die HRK-Mitgliederversammlung kritisierte auch, dass einige Länder nur den falschen Anschein einer Stärkung der Hochschulmittel erweckten. Es werde vielfach verschleiert, dass Mittel lediglich umdeklariert oder an anderer Stelle gekürzt würden.
Die Hochschulen betonten erneut ihre Hoffnung auf die geplante Änderung von Artikel 91 b Grundgesetz. HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute nach der Mitgliederversammlung: "Die Aufhebung des Kooperationsverbots gibt dem Bund die Möglichkeit, sich künftig direkt an der Grundfinanzierung und speziell auch an der Finanzierung der Lehre zu beteiligen. Damit besteht die Chance einer echten Stärkung der Hochschulen. Zentrale bildungspolitische Ziele können so zukünftig realisiert werden. Vor diesem Hintergrund scheint mir die Politik, die einige Länder gerade in Bezug auf die BAföG-Mittel betreiben, besonders problematisch. Auch nach einer Verfassungsreform wird es auf eine vertrauensvolle Kooperation zwischen Ländern und Bund ankommen."
Die in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vereinbarte Anhebung der so genannten Programmpauschale von 20 auf 22 Prozent ist nach einhelliger Auffassung der Mitgliederversammlung zu begrüßen. "Die Einigung der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Ländern und Bund ist erfreulich, aber sie kann nur ein erster Schritt sein. Drittmittelprojekte sind mit indirekten Kosten in Höhe von über 40 Prozent verbunden. Eine Querfinanzierung von Forschungsprojekten aus Lehrmitteln kann auf Dauer nicht hingenommen werden", so HRK-Präsident Hippler. Er forderte Bund und Länder auf, die "Programmpauschale" für öffentlich geförderte Drittmittelprojekte in den kommenden Jahren schrittweise zu erhöhen, bis eine volle Kostendeckung erreicht sei.
Text der Entschließung
HRK fordert Kurskorrekturen bei der EU-2020-Strategie
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat heute in Lübeck die Halbzeitbilanz der Europa 2020-Strategie diskutiert. Mit ihrer Dekadenstrategie "Europa 2020" und mit dem Aufbau des Europäischen Forschungsraums, durch den die Europäische Union eine Kompetenz zur Rahmensetzung bis hin zur Gesetzgebung erhält, hat die EU zahlreiche Initiativen im Bereich Forschung und Innovation angestoßen. Der Anspruch der EU-2020-Strategie, zukünftige Wettbewerbsfähigkeit überwiegend auf Innovation zu gründen, kann nach HRK-Auffassung jedoch nur erreicht werden, wenn Kurskorrekturen erfolgen.HRK-Präsident Professor Dr. Horst Hippler: "Ein wesentlicher Kritikpunkt der Hochschulen zielt auf Tendenzen, die Schwäche der Forschungsstrukturen in einigen EU-Staaten durch Brüsseler Vereinheitlichung lösen zu wollen. Die Vielfalt der Wissenschaftssysteme ist eine Stärke Europas, die Brüssel nicht gefährden darf. Standardisierende gesetzliche Maßnahmen auf europäischer Ebene hält die HRK daher nicht für sinnvoll. In der Pflicht sind die Mitgliedstaaten.
Wir wollen, dass die Investitionen in Forschung und Entwicklung bis 2020 weiter gesteigert werden. Für Deutschland hieße das, dass wir nach Erreichen des 3-Prozent-Ziels die Latte auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts legen, um die dynamische Entwicklung und die gemeinsamen Anstrengungen von Bundes- und Landesregierungen, Wirtschaft und Hochschulen fortzuführen. Ich könnte mir vorstellen, dass sich alle Staaten, ausgehend von ihrem jeweiligen Status quo, auf eine Erhöhung in der Größenordnung von 0,5 Prozentpunkten verständigen."
Die HRK kritisiert, dass die Europäische Kommission die wichtige Funktion der Hochschulen als Motoren für Forschung und Innovation nicht ausreichend anerkennt. Diese Rolle werde in der EU-2020-Strategie zwar durchaus gesehen; dies finde jedoch in der Politikgestaltung und auch in der Managementstruktur der EU-Kommission kaum einen Niederschlag.
"Am Ende nutzen alle schönen Worte nichts, wenn die Mittel fehlen, sie in die Tat umzusetzen", so HRK-Präsident Hippler. "Innovationen sollen laut EU-2020-Strategie der Rohstoff Europas sein, um die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu erhalten. Dass die europäischen Regierungschefs den EU-Haushalt für Forschung und Innovation in 2015 um eine Milliarde Euro kürzen wollen, passt so gar nicht zu den politischen Ankündigungen."
Die Hochschulen fordern, dass in der Generaldirektion Forschung ein Referat "Universities" wieder hergestellt wird, das die Forschungs- und Innovationsleistung von Hochschulen im Blick hat. Mehr Unterstützung aus forschungspolitischer Sicht sei gerade für die Promotionsphase erforderlich. Die HRK stellt in ihrer Resolution die eigenständige Forschungsleistung der Doktoranden als europäischen Markenkern heraus und kritisiert Tendenzen der Verschulung in der europäischen Diskussion um die Promotion.
Sie verweist auch darauf, dass bei der Altersversorgung der häufig international mobilen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wichtige Weichenstellungen erforderlich sind. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Mobilität von Wissenschaftlern innerhalb von Europa gestärkt werden soll. Das sollte aber statt im kürzlich vorgeschlagenen europäischen Einheitsfonds RESAVER in erster Linie schnell und umfassend durch eine bessere Koordinierung der nationalen Zusatzversorgungssysteme in der Alterssicherung erreicht werden. Pensionsansprüche aus den Zusatzversicherungen müssen transparent und für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einfach zu kalkulieren sein. Niemand dürfe für internationale Mobilität finanziell bestraft werden.
Hippler: "Die zurzeit verhandelten Reformen der EU-Richtlinien zum Aufenthaltsrecht dürfen nicht dazu führen, dass exzellente Forscher aus Drittstaaten in Zukunft durch restriktivere Regelungen als die derzeit in Deutschland gültigen abgeschreckt werden."
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